Fries listet die bisherigen Pröpste und Dekane von Comburg (Comburg) seit der Umwandlung in ein Chorherrenstift auf. Pröpste: Seifried von Holz (Holtz; gleichzeitig letzter Abt), Peter von Aufseß (Aufsas), Gumpert Markgraf von Brandenburg-Ansbach, Philipp Schenk von Limpurg, Daniel Stieber (Stiber), Ulrich Höhlein (Hölein), Friedrich von Wirsberg (Wirsperg) und Richard von der Kere (von der Kere). Dekane: Konrad Schenk von Schenkenstein (Schenck), Eberhard von Schaumberg (Schaunberg), Heinrich von Köln (Coln), Kraft von Ruxingen (Ruxingen), Eucharius von Fronhofen (Fronhoven), Eitel Treutwein (Treutwein), Gernand von Schwalbach (Sawlbach) und Erasmus Neustetter (Neustett, Sturmer gnant).
Während des Bauernkriegs im Jahr 1525 wird in Würzburg kein Gericht abgehalten. Davon ist auch das Gerichtsgremium des Oberrats betroffen. Die Angehörigen des Domkapitels kommen nach dem Ende des Bauernkriegs zu Bischof Konrad von Thüngen und bitten ihn, den Oberrat sowie andere Gerichtsinstanzen wieder abhalten zu lassen. Der Bischof gibt seine Einwilligung, jedoch stellt er folgende Bedingungen: der Oberrat soll von ursprünglich 15 Personen auf neun verkleinert werden. Außerdem soll dem Schultheiß im Oberrat das Recht der sogenannten Umfrage (das Recht, die Stimmabgabe zu überwachen und durchzuführen) zustehen, das sonst dem Bischof zusteht. Der Bischof fordert weiterhin, dass der Oberrat eine neue Satzung und Ordnung erhält. Aber das Domkapitel weigert sich sowohl gegen die Verkleinerung der Mitgliederzahl des Rats als auch dagegen, dass dem Schultheißen das Recht der Umfrage übertragen werden soll. Deshalb wird der Oberrat zu Lebzeiten Bischofs Konrad von Thüngen nicht wieder hergestellt. Nach dem Tod des Bischofs wendet sich das Domkapitel an den neuen Bischof, Konrad von Bibra, und bittet ihn, das Gremium des Oberrats wieder aufzustellen und zwar so, wie es vor dem Bauernkrieg zusammengesetzt und geordnet war. Der neue Bischof stellt allerdings auch die Bedingung, dass die Satzung und Ordnung des Oberrats erneuert werden muss. Für die Erneuerung der Satzung und Ordnung werden insgesamt sechs Personen ausgewählt: drei stellt der Bischof, drei das Domkapitel. Der Bischof stellt Heinrich Truchsess, Hofmeister (Hainrich truchsess Hofmaister), Karl Zoller (Carl Zoller) und Lorenz Fries ( Lorentz Fries) auf. Das Domkapitel stellt Heinrich von Würzburg (Hainrich von Wirtzburg), Georg von Maßbach (Georg von Maspach) und Richard von der Kere (Reichart von der Kere) auf. Dieses Gremium beginnt die Satzungen zu erneuern, aber es kommt keine endgültige Erneuerung zustande.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Vikar die Kapelle im Hofe zu Rötelsee (Röttelsehe), die auch Kapelle der Verkündung der Entsündigung genannt wird, eine jährliche Rente von 40 Gulden, die an den zwei Tagen Walpurgis und Martini ausgezahlt wird für 1100 Gulden an Gold auf Wiederlösung. Den Hof besitzt später der Domherr in Würzburg, Richard von der Kere (Reinharten von der keer).
Richard von der Kere (von der Kere) und Martin von Rotenhan (Rotenhan) nehmen anstelle von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt die Erbhuldigung entgegen.