Weltliche Gerichte, Oberrath
1525-1544
Während des Bauernkriegs im Jahr 1525 wird in Würzburg kein Gericht abgehalten. Davon ist auch das Gerichtsgremium des Oberrats betroffen. Die Angehörigen des Domkapitels kommen nach dem Ende des Bauernkriegs zu Bischof Konrad von Thüngen und bitten ihn, den Oberrat sowie andere Gerichtsinstanzen wieder abhalten zu lassen. Der Bischof gibt seine Einwilligung, jedoch stellt er folgende Bedingungen: der Oberrat soll von ursprünglich 15 Personen auf neun verkleinert werden. Außerdem soll dem Schultheiß im Oberrat das Recht der sogenannten Umfrage (das Recht, die Stimmabgabe zu überwachen und durchzuführen) zustehen, das sonst dem Bischof zusteht. Der Bischof fordert weiterhin, dass der Oberrat eine neue Satzung und Ordnung erhält. Aber das Domkapitel weigert sich sowohl gegen die Verkleinerung der Mitgliederzahl des Rats als auch dagegen, dass dem Schultheißen das Recht der Umfrage übertragen werden soll. Deshalb wird der Oberrat zu Lebzeiten Bischofs Konrad von Thüngen nicht wieder hergestellt. Nach dem Tod des Bischofs wendet sich das Domkapitel an den neuen Bischof, Konrad von Bibra, und bittet ihn, das Gremium des Oberrats wieder aufzustellen und zwar so, wie es vor dem Bauernkrieg zusammengesetzt und geordnet war. Der neue Bischof stellt allerdings auch die Bedingung, dass die Satzung und Ordnung des Oberrats erneuert werden muss. Für die Erneuerung der Satzung und Ordnung werden insgesamt sechs Personen ausgewählt: drei stellt der Bischof, drei das Domkapitel. Der Bischof stellt Heinrich Truchsess, Hofmeister (Hainrich truchsess Hofmaister), Karl Zoller (Carl Zoller) und Lorenz Fries ( Lorentz Fries) auf. Das Domkapitel stellt Heinrich von Würzburg (Hainrich von Wirtzburg), Georg von Maßbach (Georg von Maspach) und Richard von der Kere (Reichart von der Kere) auf. Dieses Gremium beginnt die Satzungen zu erneuern, aber es kommt keine endgültige Erneuerung zustande.
Exzerpt:
Wie der Oberrath ain zeitlang nit gehalten, aber wider ufgericht worden ist,
Als in dem Jahre des heren 1525 von wegen der unseligen baurschen entborung alle Gerichte obrickait und zwang in der stat W. nidergelegt und abgethan waren, kamen die heren des Domcapitels nach stillung solcher ufrur zu Bischof Cunraten von THungen und baten in, das er den Obern rath wie andere Gerichte dem gemainen nutz zu gut auch wider ufrichten und halten lassen wollte, das bewilligt Bischof Conrat doch mit ainem gedinge, nemlich das [gestrichen: nit mer] umb schleminger umbfrag und dersachen furderung willen, nit mer soviel personen, wie vorhin, sunder allain neun personen im Oberrathe sitzen, und der Schultais an des funften stat die umbfrag haben, auch die merer stime schliessen sollte, ferner, das man im Oberrath ain ordnung oder reformation ufrichten und halten sollte, das daselbst nichts furgenomen, geboten und gehandelt wurde, dan das gleich, billich und recht were, auch im falle notturfft glich und wol verantwort werden mögte, aber die heren des capitels wollten die alten zale nit mindern lassen, auch die umbfrag dem schulthaissen kaines wegs gestaten, deshalben dan der Oberrath bei seinem Bischof Conraden leben unuffgerichtet blibe nach seinen dot verglichen sich die heren vom Capitel vor der wale mit ainander, das ain kunfftig her den Oberen rath wider ufrichten und aller gestalt wie vor dem Baurenkrieg beschehen halten lassen sollte, das thete auch der new erwelt Bischfo Conrat des geschlechts von Bibra, doch mit dem anhang, das die sätze und ordnungen
279v
Des gemelten Obernraths an den enden da es die gelegenhait und notturfft ervordern wurt, reformirt und gebessert werden, und solchs zuvolfuren sein f. g. [gestrichen: zwen] 3 räthe, und die vom domcapitel aus iren auch trei dartzu geben sollten, wie dan der furst Hainrichen truchsessen Hofmaister, Carln Zoller und Lorentzen Friesen, und das Domcapitel her Hainrichen von Wurtzburg, heren Georgen von Maspach und heren Reicharten von der Kere, dartzu verordneten, die kamen zusamen und verlasen etliche setze, aber liessen balt wider davon, alß das in dieser sachen nichts fruchtbars gehandelt [gestrichen: werden]
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 279r/v, Schreiber: Lorenz Fries
Digitalisat: