Wenn verliehene Bürgerslehen und Bauerslehen an den Bischof zurückfallen, wird dieser in vielen Fällen von Adeligen ersucht, dass er diese Lehen an sie verleihen solle. In diesen Fällen ändert sich jedoch die Art des Lehens: Denn als Erbe der Lehensmänner kommen nun nicht mehr ausschließlich die Söhne in Betracht, sondern dieselbe Personengruppe wie bei den Ritterlehen. Deswegen beschließen Bischof Lorenz und sein Domkapitel, dass die Lehen in ihrer ursprünglichen Form belassen werden sollen. Von nun an dürfen keinem Bauer oder Bürger ein edles Lehen und keinem Adligen ein Bürgerlehen verliehen werden.
Ohne Bewilligung des Domkapitels wird in mehreren Fällen ein Mannlehen in ein Zinslehen umgewandelt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg (Swartzburg) schließt mit dem Domkapitel eine Einigung.
Bischof Johann von Brunn zerwirft und verträgt sich mehrmals mit dem Domkapitel. Fries verweist diesbezüglich auf seine Bischofschronik.
Die Brüder Konrad und Bartholomäus von Hutten (Conrat vnd Bartholme von Huten) geben das Viertel an Schloss, Stadt und Amt Arnstein (Arnstain), das ihnen vom Hochstift Würzburg für 3000 Gulden verpfändet ist, für dieselbe Summe weiter an Hermann von Buchenau (Buchenaw). Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel stellen darüber eine Urkunde aus.
Bischof Johann von Brunn streitet mit den Städten Würzburg und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Er nimmt die Herren Michael II. und Hermann von Schwarzenberg (Swartzenberg) mit 20 Pferden als Diener an. Im Gegenzug verpfändet er ihnen für 2000 Gulden den Zehnten des Domkapitels in Eßleben (Aisleuben) mit Zustimmung von Dekan und Kapitel. Allerdings handelt es sich nach Lorenz Fries bei Dekan und Domkapitel nicht um die rechtmäßigen Amtsträger.
Wagner, Ulrich: Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs (Geschichte der Stadt Würzburg, Bd. 1), Stuttgart 2001.
Dekan und Domkapitel von Würzburg verpfänden den Zehnten in Markt Einersheim (Ainershaim) für 400 Gulden an Jakob Kirchner (Kirchner).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt sich im mit dem Domkapitel.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Zustimmung des Domkapitels Hans Lamprecht (Lamprecht), dem Zentgrafen zu Arnstein (Arnstain), eine Behausung in Arnstein, die zuvor Heinrich von Riedern (Riedern) gehört hat und frei von Steuern (aller burgerlicher beschwerung) gewesen ist, für 250 Gulden sowie jährlichen Abgaben von einem Pfund Geld und Hühnern zu Fastnacht und Martini sowie im Falle eines Weiterverkaufs 1/20 des Kaufpreises als Handlohn unter dem Vorbehalt des Rückkaufes.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung des Domkapitels seinen Anteil am großen und kleinen Zehnten (Wein und Getreide) in Reuchelheim (Reuchelhaim), genannt Bischofszehnt, ein Drittel von Schwemmelsbach (Schwemelsbach) sowie einen Wald namens Streut, welcher von den Herren von Thüngen (Thüngen) an das Hochstift kam, mit Ausnahme der Lehenshoheit und der Zentgerichtsbarkeit des Eichstätter Bischofs Moritz von Hutten und seiner Testamentsvollstrecker, für 2050 Gulden an das Spital in Arnstein (Arnstain). Ein jeder Spitalmeister soll es vom Hochstift empfangen und dafür einen Gulden Handlohn zahlen sowie jährlich drei Fastnachtshühner.