Die Brüder Konrad und Bartholomäus von Hutten (Conrat vnd Bartholme von Huten) geben das Viertel an Schloss, Stadt und Amt Arnstein (Arnstain), das ihnen vom Hochstift Würzburg für 3000 Gulden verpfändet ist, für dieselbe Summe weiter an Hermann von Buchenau (Buchenaw). Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel stellen darüber eine Urkunde aus.
Oberndorf (Oberndorff), das ehemalige Lehen des Klosters Fulda (Fuldisches Lehen), das im Amt Röttlingen (ambt Rattlingen) liegt, wird durch den Abt Hermann von Buchenau (abt Herman) mit der Stadt Röttingen (Rattlingen) und den Dörfern Rettersheim (Rettershaim), Neubrunn (Neubrun) und Steinbach (Standorff) an das Hochstift Würzburg übereignet.
Abt Johann von Fulda nimmt Herrn Hermann von Buchenau als Koadjutor (Hern Herman von Buchenaw) an. Der Abt, der neue Koadjutor, der Dechant und der Konvent von Fulda handeln mit Bischof Johann von Brunn und Erzbischof-Elekt Konrad III. von Mainz (B. Conraten dem erwelten zu Maintz ainem geboren hern von Weinsperg) aus, dass die beiden Bischöfe ihr Leben lang zu Vormündern und Schutz- und Schirmherren des Klosters Fulda und seiner Ländereien und Leibeigenen werden. So sollen die beiden Bischöfe je einen Amtmann in die Ländereien Fuldas in der Rhön (in der Buchen) schicken, der die Stadt Fulda beschützen und verteidigen soll. Außerdem sollen die beiden Schutzherren das Öffnungsrecht auf allen fuldischen Burgen genießen, dass ihnen deren militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert.Der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg willigen in alle Vereinbarungen ein, sodass darüber eine Urkunde und ein Revers aufgesetzt werden. In diesen Urkunden wird festgehalten, dass es den beiden Bischöfen erlaubt sein soll, verpfändete Güter des Stifts Fulda auszulösen. Daneben wird festgehalten, dass der Abt, Pfleger und Konvent den Bischöfen das Vorkaufsrecht zusichern, wenn sie irgendein Gut verkaufen oder verpfänden.