Kaiser Karl der Große besitzt ein Jagdhaus, Borlag genannt, in der Nähe der Zellen am Main. Er macht daraus ein Kloster und besetzt es mit den Menschen aus den Zellen. Dieses Kloster nennt er Kloster Neustadt (cloester Neuenstat) und seine Schwester Gisela gibt dem Kloster viele Güter.
Heinrich von Eichelsdorf (Heinrich von Eggesdorff der elter) und seine Ehefrau Jutta (Jutha sein Hausfrawm) verpfänden ihren Besitz in den Dörfern Rod (Rode), Sulz (Sultza) und Steinbach (Steinbach) an den Bischof Albrecht von Hohenlohe. Diese Besitztümer sollen wiederum die Kinder von Herr und Frau von Eichelsdorf (Eggesdorff) zu Lehen bekommen. Das Hochstift bekommt zudem die Atzung des Dorfes Sulz (Sulzta).
Oberndorf (Oberndorff), das ehemalige Lehen des Klosters Fulda (Fuldisches Lehen), das im Amt Röttlingen (ambt Rattlingen) liegt, wird durch den Abt Hermann von Buchenau (abt Herman) mit der Stadt Röttingen (Rattlingen) und den Dörfern Rettersheim (Rettershaim), Neubrunn (Neubrun) und Steinbach (Standorff) an das Hochstift Würzburg übereignet.
Ruprecht und Günther von der Kere (Ruprecht vnd Gunther von der Kere) bekommen von Bischof Johann von Brunn den Kirschenzehnt von Steinbach (Steinach) und der Schottenau (Schotenaw). Beide liegen innerhalb der Grenzen Würzburgs.
Gegen eine unbekannte Summe Geld verpfändet Bischof Johann von Brunn die Zinsen, Gülte, Eigenleute, Güter, Gefälle, Obrigkeitsrechte und Zehnten in folgenden Orten an Hans Rieter ( Rieter) und seinen Bruder sowie an deren männliche Erben bis zu deren Tod: Diese Verpfändung betrifft die Orte Burgbernheim (Burck Bernhaim), den Wald bei Burgbernheim, Buch am Wald (Buch), Dornhausen (Dornhausen), Oberndorf (Oberen dorf ), Lauterbach (Lauterbach), Aidenau (Aidenhaim), Gunzendorf (Guntzendorf), Geslau (Gessler), Kreuth (Gereut), Schwabsroth (Swabsrodt) und Steinbach (Stainbach).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.