Graf Johann von Wertheim verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg für 4000 Pfund Heller seine Leibeigenen in den folgenden Würzburger Orten: Karbach (Carbach), Hafenlohr (Hefferer Lor), Marienbrunn (Mergebronn), Birkenfeld (Birkenfeld), Urspringen (Urspringen), Duttenbrunn (Dutenbrun), Oberleinach (Oberleinach), Unterleinach (Niderleinach), Veitshöchheim (Veitshochaim), Margetshöchheim (Margarethochaim), Thüngersheim (Thungershaim), Retzbach (Retzbach), Zellingen (Zellingen), Thüngen (Thungen) und Greußenheim (Greussen). Ferner wurden auch die Leibeigenen in den Zenten Karlstadt (Karlstat), Rothenfels (Rotenfels), Retzbach (Retzbach) und Arnstein (Arnstain) verkauft. Ausgenommen blieben die Wertheimer Leibeigenen in Laudenbach (Lauttenbach), Esselbach (Esselbach) und Michelrieth (Michelrith).
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft den Schulershof (Schulers hof) bei Birkenfeld (Birckenveld) für 750 Pfund Heller von Gottfried von Wittstadt (Witstat).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Schulershof für 375 Pfund Heller, die Hälfte der ursprünglichen Kaufsumme.
Fries verweist für die Rechtstitel der Pfandherren über das Amt Rothenfels (Rotenvels) im Dorf Birkenfeld (Birckenveld) auf ein Weistum. Von einer Nachtragshand wird noch Himmelstadt (Himelstatt) erwähnt.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt den Schulershof, der dann auch Bischofshof genannt wird, auf Schafhaltung um. Nach etlichen Jahren sind der Hof und die Scheune für die Schafe baufällig, weswegen der Bischof den Hof für einen jährlichen Zins von 14 Gulden und 52 Malter Getreide (frucht) verpachtet, aber unter der Bedingung, dass nicht mehr als tausend Schafe gehalten werden und der Schäfer die althergebrachten Triebrechte einhält.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet für 300 Gulden die Dörfer Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Birckenveld) an Philipp Voit von Rieneck und verwendet das Geld zur Ablösung des Amtes Rothenfels (Rottenfels).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Birkenfeld (Birckenveld) und Karbach (Carbach) für 300 Gulden an Philipp Voit von Rieneck (Voit von Rieneck).
Etliche Leibeigene des Hochstifts Würzburg, die ihre Abgaben an das Amt Rothenfels (Rotenvels) und Homburg (Hohenburg) leisten müssen, sitzen in der Grafschaft Wertheim. Diese sind einst an Graf Johann von Wertheim verpfändet gewesen. Als nun die Pfandsumme vom Stift bezahlt wird, beansprucht Graf Johann jedoch weiterhin die Abgaben der Leibeigenen und sie selbst als seine Untertanen. Zwischen dem Stift und dem Grafen werden in dieser Angelegenheit folgende Vereinbarungen geschlossen: Die Leibeigenen, die ihm als Pfandherren unterstanden haben, sollen ihre Abgabe (leibbede) an das Hochstift Würzburg leisten. Ferner gibt es zahlreiche Leibeigenen des Grafen und des Stifts, die jeweils im Gebiet des anderen sitzen und noch keine Abgaben leisten. Diesbezüglich wird beschlossen, dass jeder der beiden Parteien die Leibeigenen des anderen in seinem Gebiet als seine eigenen Leibeigenen betrachten dürfe. Die leibbede solle nicht mehr betragen, als das Hochstift Würzburg für angemessen ansieht. Nach zwei Jahren dürfen die Leibeigenen zu ihrem ursprünglichen Herren ziehen oder verkauft werden. Ein späterer Schreiber nenn als betroffene Orte Greußenheim (Greussen) und Birkenfeld (Birckenfelt) sowie das Kloster Zell (Zell Closter).
Die von Karsbach (Carsbach) tragen einen Hof in Birkenfeld als Mannlehen der Grafen von Wertheim. Dieser Hof muss keine Bede leisten, wenn er sich im Besitz eines Adligen befindet, ist aber bedpflichtig, wenn er sich im Besitz von Bauern befindet.
Ein von Bischof Konrad von Thüngen angelegtes Verzeichnis (Anlag) nennt folgende Dörfer, die noch Abgaben an ihre Ämter zu bezahlen haben: Unterpleichfeld (Nidern Plaichveld) wegen elf Widemleuten; Hilders (Hilters), Lahrbach (Larbach), Simmershausen (Simertshausen), Nordheim (Northaim), Ginolfs (Ginolffs), Weisbach (Weißbach), Oberwaldbehrungen (Ober Waldberingen), Leubach (Leippach), Unterweißenbrunn (Nidern Weissenbron), Frankenheim (Frankenheim), Haselbach (Hasselbach), Sondernau (Sondern Aw), Burglauer (Burgklaur), Heugrumbach (Haygrumbach), Obersfeld (Obersfeld), Sulzwiesen (Sultzwisen), Erbshausen (Erbshausen), Mechenried (Mechrieth), Eßfeld (Aysfeldt), Althausen (Althausen), Bokshausen, Herbstadt (Herbstatt), Hardheim (Hartheim), Königheim (Konnigkhaim), Jagstberg (Jagstberg), Windshausen (Windshausen), Strahlungen (Stralingen), Hollstadt (Holstatt), Wülfershausen (Wulfershausen), Wechterswinkel (Wechterswinkel), Billingshausen (Billungshausen), Heidenfeld (Haydenveldt), Ellenbach (Eilenbach), Hafenlohr (Hafenlohr), Birkenfeld (Burkenveldt), Roth (Rodt), Rodenbach (Rodenbach), Esselbach (Esselbach), Oberndorf (Oberndorf), Wertheim (Werthaim), Großeibstadt (grossen Eybstatt), Saal a. d. Saale (Sale), Aubstadt (Awstatt) und Mullstatt wegen des gemeinen Pfennigs.