Wenn ein Fremder, der keinen Herren hat, sich im Amt Röttingen niederlässt und dort Jahr und Tag wohnt, muss er in die Röttinger Leibbede eine Abgabe entrichten. Zahlreiche Angehörige dieser Leibbeide wollen sich jedoch dem Stift Valentin (S. Valtin) oder Unsere liebe Frawen (evtl. Kloster Frauental) als Leibeigene unterstellen, um den Abgaben für die Röttinger Leibbede zu entgehen. Dies wird ihnen jedoch nicht gestattet.
Wenn ein Leibeigener aus der Röttinger Leibbede stirbt (doetfal), muss, wie auch an anderen Orten üblich, von einem Mann das beste Hemd und von einer Frau das beste Kleid an den Leibherren abgegeben werden.
Die Röttinger Leibbede ist so hoch, dass die Leibeigenen durch die Abgaben stark belastet werden. Bischof Rudolf von Scherenberg befiehlt daher dem Amtmann von Röttingen (Rötingen), Philipp von Seinsheim (Sainshaim), unnötige Kosten zu verhindern und jeden Verdacht zu vermeiden.
Graf Johann von Hohenlohe hält in einer Schrift folgendes fest: Die Leibeigenen, die aus den Ämtern Jagstberg (Jagsperg) und Röttingen (Rotingen) nach Weikersheim (Weickershaim) ziehen, müssen ihre Leibbede an diese Ämter weiterhin entrichten. Die Leibeigenen, welche von den leibeigenen Frauen geboren werden, die bereits in Weikersheim wohnen, aber zu den genannten Ämtern gehören, müssen an das entsprechende Amt nur ein Leibhuhn entrichten. Nach dieser Art und Weise wird auch mit den Leibeigenen verfahren, die dem Grafen von Hohenlohe als Leibherren unterstehen und die in den Ämtern Röttingen und Jagstberg wohnen.
Othilia Mend (Mend) aus Lipprichhausen (Liprechtshausen), die zum Amt Röttingen (Rotingen) und zur Leibbede Sonderhofen (Sundernhofen) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Jakob Kiesling (Kisling) aus Ochsenfurt (Ochsenfurth), der zum Amt Röttingen (Rotingen) gehört, wird gegen eine Geldzahlung aus der Leibeigenschaft entlassen.
Im Tausch gegen Michael Philipp (Philip), einem Leibeigenen der Grafen von Wertheim, ist Lienhard Bergmann (Bergman), ein Leibeigener der Röttinger Leibbede, von Bischof Melchior Zobel entlassen worden.
Barbara Rauder (Rauderin), die zum Amt Röttingen (Rotingen) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die Geschwister Hans und Bärbel Knorr (Knorr) aus Riedenheim (Riedhaim) werden aus ihrer Leibeigenschaft gegenüber dem Amt Röttingen entlassen. Sie zahlen dafür zwei Gulden und geben einem Kanzleiangehörigen, dem Botenmeister (Pottenmeister), einen Gulden.
Hans Liner (Liner) und seine sechs Kinder, die im Amt Röttingen (ambt Röttingen) zur Riedenheimer (Rieden) Leibbede gehören, werden für 22 Gulden aus der Leibeigenschaft entlassen.