Etliche Leibeigene des Amtes Jagstberg (Jagsperg) wohnen außerhalb der Stadt Jagstberg, auch in Dörfern des Deutschen Ordens, der Herren von Hohenlohe, des Klosters Schöntal (Schoental), derer von Stetten und weiteren. Die Namen der Leibeigenen können beim Amtmann und beim Keller eingesehen werden.
Das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) werden von den bayerischen Herzögen Stefan, Friedrich und Johann (her Steffan her Fridrich vnd her Johann Hertzogen zu Bairen) und Johann und Gerlach von Hohenlohe (Hanns auch Gerlach Heren von Hohenlohe)1387 an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Stift verkauft. Da die Stadt sehr baufällig ist, erlässt Bischof Gerhard den Einwohnern eine Zeit lang das Ungeld, um die Stadt damit zu erneuern. Fries verweist ebenfalls auf einen Gerichtsprozess zwischen Herzog Wilhelm von Bayern (Hertzog Wilhelm von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) für 3400 Gulden. Dem Stift werden die Wiederlösung und die Erbhuldigung vorbehalten. Die Burg und Stadt Jagstberg waren allerdings sehr baufällig, weshalb Bischof Johann Eberhard von Rosenberg bewilligt, 600 Gulden zu verbauen. Diese werden auch auf den Pfandschilling geschlagen.
Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) hat das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) ungefähr 15 Jahre lang für 3400 Gulden inne. Dann lösen jedoch Horneck von Hornburg (Hornek von Hornburg) und Gerhard von Talheim (Gerhart von Talhaim) seinen Pfandschilling ab. Sie leihen Bischof Johann von Brunn weiterhin noch 1600 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen und ihren Erben, das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg zu den gleichen Konditionen wie zuvor bei Eberhard von Rosenberg. Er erlaubt ihnen auch, in dem dazugehörigen Wildbann nach Wildbret zu jagen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Graf Johann von Hohenlohe hält in einer Schrift folgendes fest: Die Leibeigenen, die aus den Ämtern Jagstberg (Jagsperg) und Röttingen (Rotingen) nach Weikersheim (Weickershaim) ziehen, müssen ihre Leibbede an diese Ämter weiterhin entrichten. Die Leibeigenen, welche von den leibeigenen Frauen geboren werden, die bereits in Weikersheim wohnen, aber zu den genannten Ämtern gehören, müssen an das entsprechende Amt nur ein Leibhuhn entrichten. Nach dieser Art und Weise wird auch mit den Leibeigenen verfahren, die dem Grafen von Hohenlohe als Leibherren unterstehen und die in den Ämtern Röttingen und Jagstberg wohnen.
Else Mühlkunz (Mulcuntzin) aus Mulfingen (Mulfingen), die zum Amt Jagstberg (Jagsperg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.
Georg Keser (Keser) aus Hagtal (Hagtal), der zum Amt Jagstberg (Jagsberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Bernhard von Liebenstein (Liebenstain) und seine Frau Margaretha von Hutten (Hutten) verkaufen ihren Edelmannssitz mitsamt dessen Gefällen und Zugehörungen in Arnstein (Arnstain), Binsbach (Binsbach), Eßleben (Esleben), Stettbach (Stettbach), Bibergau (Bibergaw), Dürrhof (Durhove), Gambach (Gambach) und in einem nicht näher identifizierbaren Ort Gaynaw für 10000 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Dieser verschreibt ihnen für den Fall der Nichtzahlung das Amt Jagstberg (Jagstberg).
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.