Das Domkapitel bezeugt, dass Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) Inhaber des Schlosses Zabelstein ist. Er muss dieses an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg abtreten.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Nach dem Tod von Wilhelm von Elm (wilhelm von Elma) wird die Hälfte des Dorfes Riedbach (Ritpach) samt den Bürgern, Gerichten, Beden, Steuern, Gefällen, Renten, Äckern, Wiesen, Schießstatt, Frondiensten und allen Zu- und Eingehorungen dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zuteil, ausgenommen den Zoll. Da der Bischof Friedrich von Seldeneck (Seldenecker) 900 Gulden schuldet, gibt der Bischof ihm die Hälfte vom Dorf zu Mannlehen.
Der Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schuldet Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) 1100 Gulden. Daher verpfändet der Bischof ihm den Zoll von Riedbach (Riepach), mit allen Freiheiten, Rechten und Zugehörungen auf Widerlösung.
Friedrich von Seldeneck (Fritzen von Seldeneck) kauft für 3000 Gulden das Amt Zabelstein von Bischof Gottfried Schenk vom Limpurg, der etliche Adlige und Grafen zu Selbschuldnern macht.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befiehlt den Amtmann zu Jagstberg, Johann von Absberg (Hansen von Absberg), die Hälfte des Dorfes Riedbach (Riepach) bis auf Widerrufung an Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) abzutreten und die Bürger von ihren Pflichten freizusprechen. Der Bischof schreibt hierfür auch einen Heisbrief, welcher besagt, dass alle Bürger Riedbachs auf Friedrich von Seldeneck einen Eid leisten sollen.
Bischof Gottfried von Limpurg leiht 1000 Gulden von Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) und löst damit das Amt Bütthard (Buthert) von Heinrich von Seckendorf (Seckendorf) wieder ab. Da sich die Schulden bei Friedrich von Seldeneck insgesamt auf 2265 Gulden und 52 Pfennige belaufen, setzt der Bischof diesen als Amtmann von Schloss und Amt Bütthard ein.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Dörfer Euerhausen (Eurhausen), Höttingen (Hotingen), Gützingen (Gutzingen) und Tiefenthal (Dieffental) im Amt Bütthard (Buthert) für 430 Gulden an Friedrich von Seldeneck (Seldeneck).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Dörfer Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal ( Eurhausen, Hötingen, Gutzingen und Dieffental) an Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldeneck) und dessen Erben für die Ablösungssumme von 430 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhöht die Pfandsumme auf 3000 Gulden und ernennt Philipp von Seldeneck (Seldeneck), Friedrichs Sohn, zum Amtmann von Bütthard und den Dörfern Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal.