Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Das Dorf Oesfeld (Oesfelt) ist an Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck) verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhöht die Pfandsumme auf 3000 Gulden und ernennt Philipp von Seldeneck (Seldeneck), Friedrichs Sohn, zum Amtmann von Bütthard und den Dörfern Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal.
Johann Geupel, genannt Geupelheuchlein, (Hanns Geupel Geupelheuchlein genant) gerät in eine Fehde mit Bischof Rudolf von Scherenberg wegen Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck). Die beiden Parteien werden durch Pfalzgraf Philipp (Pfalzgraue Philips) vertragen.
Philipp Zobel (philips zobel von Gibelstat) verkauft seine Hälfte vom Besitz am Gehölz von Rohrsee (Rosensehe) zusammen mit der Vogtei, Äckern, Wiesen, Wald, Schaftrieb, Schäfern, Waffen, Weiden, deren Obrigkeiten und Herrlichkeiten, sowie Lehenschaften, Forstrechten und anderen Rechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra für 400 Gulden. Dazu die Nutzungsrechte, Zünfte, Handel, Gült, Frondiensten, Gefälle und alle Zu- und Eingehörungen. Die andere Hälfte gehört Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck).
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Ambrosius Geyer (Ambrosi Geir) unterstützt Johann von Seinsheim, einen Feind des Stifts ( Hanns von Sainshaims des Stiffte abgesagten veinds), und wird durch Unterhandlung Philipps von Seldeneck (Philip von Seldenek) von Bischof Lorenz von Bibra begnadigt.
Bischof Konrad von Thüngen leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeiser, der Erbmundschenk, nämlich Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Schenck Friderich trilmpurg), der Erbküchenmeister, Philipp von Seldeneck (Philipsen von Seldeneck), der Erbkämmerer, den Grafen von Zorn (grafen von Zorn), und der Erbmarschall, Ulrich Marschall von Pappenheim (Vlrichen Marschalck zu bopenthen), erhalten jeweils einen gewissen Betrag in Gulden. Hinzukommen 60 Gulden für Ulrich Marschall von Pappenheim, der Bischof Konrad von Thüngen das Pferd stellt, auf dem er zu seiner Lehensverleihung reitet. Dieselbe Summe erhält Wilhelm von Wiesentau (her Weichau). Die Knechte des Erbmarschalls erhalten drei Gulden. Die kaiserlichen Herolde werden mit zwölf Gulden bedacht. Die Knechte, die an der Tapezerei mitwirken, erhalten vier Gulden. Während die Torwächter elf Gulden erhalten, erhalten die Kapläne sechs Gulden. Der kaiserliche Sekretär erhält 24 Gulden. Der Preis pro Siegel beträgt zwei Gulden. Die kaiserliche Kanzlei erhält für das Ausstellen und die Bestätigung der Regalien 50 Gulden und wird zusätzlich mit einem Trinkgeld von zehn Gulden bedacht. Die aufgewendete Gesamtsumme beläuft sich auf 568 Gulden.