Bischof Rudolf von Scherenberg leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeister, der Erbmarschall, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister und der Erbkämmerer erhalten in Abwesenheit jeweils 60 Gulden. Der Erbmarschall fordert zusätzlich die Erstattung für die Bereitstellung eines Pferds. Für die Konzeption erhält der kaiserliche Sekretär Sixtus I. Ölhafen (hern Sixten Olhafen Serttar ) zehn Gulden. Der Schreiber des Regalbuchs und des Transkripts erhält acht Gulden. Gemäß der Bulle wird die kaiserliche Kanzlei für drei Mark Silber, die als Schimmer in das Pergament eingearbeitet werden, mit 18 Gulden bedacht. Die Erdung einer Mark Silber für Siegelwachs wird mit eineinhalb Gulden entlohnt. Die Torwächter lehnen eine Belohnung über 60 Gulden ab. Die Knechte, die den Teppich ausrollen, verlangen eine Bezahlung. Den Vorschlag über vier Gulden lehnen sie jedoch ab. Valentin von Walchenstein (her veit von Walchensteu) wird ebenfalls mit 60 Gulden bedacht, obwohl er nicht das Amt des Hofmeisters bekleidet. Die Spielleute erhalten zwei Gulden. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 515,5 Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra setzt verschiedene Abgaben fest: 360 Gulden und 125 Pfennig zu Nördlingen (Nordlingen) auf den Stephanstag (03. August) für den Besitz von 160 Pferden. Diese Abgabe wird am 06. Januar 1496 wiederholt erhoben. Außerdem leistet der Bischof selbst verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien in Höhe von 1169 Gulden. 1000 Gulden werden für die Konfirmation der Regalien und des Goldzolls dem Amt und der kaiserlichen Kanzlei übermittelt. Die Torwächter werden mit 80 Gulden bedacht. Die Knechte, die den Thron für die Verleihung der Lehen vorbereiten, erhalten zehn Gulden. Die Trommler und Pfeifer erhalten 29 Gulden. Abschließend werden 55 Gulden auf einen schwarzen Samtteppich verwendet, den Bischof Lorenz von Bibra anschließend mit nach Würzburg (wurtzburg) nimmt. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 1728 Gulden, einem Heller und 15 Pfennig.
Bischof Konrad von Thüngen leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeiser, der Erbmundschenk, nämlich Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Schenck Friderich trilmpurg), der Erbküchenmeister, Philipp von Seldeneck (Philipsen von Seldeneck), der Erbkämmerer, den Grafen von Zorn (grafen von Zorn), und der Erbmarschall, Ulrich Marschall von Pappenheim (Vlrichen Marschalck zu bopenthen), erhalten jeweils einen gewissen Betrag in Gulden. Hinzukommen 60 Gulden für Ulrich Marschall von Pappenheim, der Bischof Konrad von Thüngen das Pferd stellt, auf dem er zu seiner Lehensverleihung reitet. Dieselbe Summe erhält Wilhelm von Wiesentau (her Weichau). Die Knechte des Erbmarschalls erhalten drei Gulden. Die kaiserlichen Herolde werden mit zwölf Gulden bedacht. Die Knechte, die an der Tapezerei mitwirken, erhalten vier Gulden. Während die Torwächter elf Gulden erhalten, erhalten die Kapläne sechs Gulden. Der kaiserliche Sekretär erhält 24 Gulden. Der Preis pro Siegel beträgt zwei Gulden. Die kaiserliche Kanzlei erhält für das Ausstellen und die Bestätigung der Regalien 50 Gulden und wird zusätzlich mit einem Trinkgeld von zehn Gulden bedacht. Die aufgewendete Gesamtsumme beläuft sich auf 568 Gulden.
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
3) Daraus folgt, dass die Ritterschaft und ihre Verwandten am Hof der Fürsten und dem Obergericht nicht angehört werden, geschweige denn Recht bekommen. Es werden viele Angelegenheiten an den Hof der Fürsten verwiesen, von denen die Kosten getragen werden müssen. Das fürstliche Gericht wird demnach so besetzt, dass niemand einen Gerichtsprozess erlangt. Am Gericht und in der Kanzlei müssen Steuern gezahlt werden, zudem wird die Ritterschaft und deren Verwandten dort unnötig aufgehalten und unhöflich mit einem Bescheid abgwiesen.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (speier) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Ebrtruchsess, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten jeweils 60 Goldgulden. Der Sekretär erhält 18 Goldgulden. Abschließend wird die kaiserliche Kanzlei mit 24 Goldgulden, der ausführende Siegler mit sechs Goldgulden entlohnt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt leistet zu Bad Kreuznach (creutzenach) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten zusammen über sechs Ämter verteilt für jedes dieser Ämter 60 Goldgulden, sodass man auf eine Gesammtsumme von 360 Goldgulden kommt. Wolfgang I. Marschall von Pappenheim (welf Marschalcken von Boppenheim) soll für die Beschaffung von Pferden 60 Goldgulden erhalten. Der Sekretär Johann Eber (prothonotari oder Secretarii Johan eber) soll 24 Goldgulden erhalten. Die kaiserliche Kanzlei soll 18 Goldgulden als Trinkgeld erhalten. Der Siegler soll für seine Arbeit und das verwendete Wachs sechs Goldgulden erhalten. Der kaiserliche Vizekanzler soll mit 60 Goldgulden, das entspricht je 10 Golggulden pro Amt, entlohnt werden.