In der Folge haben die Schenken von Limpurg (Limpurg) die Vogtei und die vier Dörfer vom jeweiligen Bischof als Lehen erhalten. Dies ist auch in den Lehenbüchern verzeichnet.
Das Kloster Comburg (Camberg) ist ein gutes Stück von Würzburg entfernt und liegt an den Grenzen des Hochstifts. Weil man daher in Notsituationen in Würzburg nicht schnell um Hilfe ansuchen kann, überträgt Bischof Rudolf von Scherenberg mit Bewilligung von Abt und Konvent von Comburg die Schutz- und Schirmpflicht den Schenken von Limpurg (Limpurg) als erbliches Mannlehen. Die Herrschaft Limpurg überschneidet sich ohnehin mit dem Besitz des Klosters und die Schenken nutzen das Kloster als Grablege. Die Schenken bestätigen in ihrem Revers, dass immer der älteste Schenk von Limpurg im Namen des Würzburger Bischofs Vogtherr sein solle. Im Gegenzug sollen die Untertanen des Klosters eine angemessene Heeresfolge leisten sowie der Gerichtsbarkeit der Schenken unterstehen. Dies betrifft jedoch nicht die Zugehörigkeit zum Landgericht sowie andere Rechte des Würzburger Bischofs.
Bischof Rudolf von Scherenberg überträgt die Vogteirechte über das Kloster Comburg (Camberg) dem Würzburger Domherrn Wilhelm Schenk von Limpurg (Limpurg) und seiner Familie, bestätigt dies schriftlich und verleiht sie auch als Lehen. Im Gegenzug geben die Schenken die Dörfer Gollhofen (Gollhoven), Sommerhausen (Sumershausen), Winterhausen (Wintershausen) und Lindelbach (Lindelbach) dem Hochstift zu Lehen.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht die Vogtei über das Kloster Comburg (Camberg) als erbliches Mannlehen an die Schenken von Limpurg (Limpurg) unter der Bedingung, dass sie im Gegenzug ihre Dörfer Gollhofen (Golhoven), Sommerhausen (Somerohausen), Winterhausen (Winterohausen) und Lindelbach (Lindelbach) dem Hochstift als Mannlehen auftragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Domkapitel einigen sich darauf, beim Papst darum zu bitten, das Kloster Comburg (Camberg) auf Kosten der Schenken von Limpurg (schencken von Limpurg) in ein weltliches Stift umzuwandeln. Dafür soll den Schenken die Kollation der Pfründe und Vikarien zustehen, sofern der Papst zustimmt.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg (Limpurg) übergibt im Namen seiner Familie Bischof Rudolf von Scherenberg ein Revers.
Der Würzburger Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg (Limpurg) übereignet auch im Namen seiner Familie die vier Dörfer und erhält sie im Gegenzug als Mannlehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert mit Bewilligung des Klosters Comburg (Camberg) den Vertrag mit den Schenken von Limpurg (Domherr Wilhelm, dessen Neffen und deren Erben) über Vogtei, Schutz und Schirm. Er ordnet eine sundere pflicht gegenüber den Untertanen an und bestimmt, welche Nutzrechte und Gefälle den Schenken zustehen.
Bischof Lorenz von Bibra vereinbart mit den Schenken von Limpurg (Limperg), wie man bezüglich der Verleihung der Pfründe des Stifts Comburg (Camberg) verfahren soll.