Graf Otto von Henneberg (Ott von Hennenberg), Graf Johann III. von Werthheim (Hans zu wertheim), Graf Philipp II. von Rieneck (philipis graf zu Rineck der iung), Freiherr Michael III. von Schwarzenberg und Herr Sigmund von Schwarzenberg (Michel vnd Sigmund auch Sigmund der iunger Her zu Schwartzenberg) halten einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) und zu Pfarrweisach (Pfarweisach) ab. Vorausgegangene Schriften und Anordnungen Bischof Rudolfs von Scherenberg, verfasst am 12.03.1483, wurden vor den Rittertagen gesammelt und zusammengefasst und am Rittertag in Baunach (Baunach) bei Pfarrweisach durch Friedrich von Stein (Lutzen vom Rottenhan) und Ritter Ludwig von Rotenhan (Fritzen vom Stain) behandelt. Der Bischof verhindert die Einigung.
Aufgrund der neu eingeführten Abgabe versammelt sich die Ritterschaft in Schweinfurt (Schweinfurt) und schicken Konrad von Künsberg ( Conraden von kindsbergk), Martin von Truchsess (Martin Truchses), Konrad marschalk, Martin von Redwitz (Martin von Redwitz) und Karl von Wiesenheit (Caroln von Wisenthait) nach Bamberg (Bamberg). Diese tragen ihr Anliegen dem Bischof vor. Sie beklagen die neue Steuer, die ihrer Meinung nach gegen das alte Recht und ihre Freiheiten verstößt. Die Ritterschaft und ihre Anhänger beschließen die Steuer nicht zu dulden, sich zu widersetzen und diese nicht zu zahlen. Hierfür suchen sie Unterstützung von Bamberg (bamberg), Würzburg (wurtzburgk) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg).
Sollten allerdings die Ritterschaft nicht am Rittertag teilnehmen und die Fürsten keine zwei Ritter stellen können, so sollen alle drei eine gemeinsame Antwort formulieren.
Die Grafen, Herren und Ritter vereinbaren einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), welcher allerdings nicht abgehalten wird. Daraufhin wird ein Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen) ausgeschrieben. Alle sind der Meinung, dass es ihnen von Nutzen ist, wenn die drei fränkischen Fürsten von Bamberg (Bambergk), Würzburg (Wurtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg) untereinander zügig eine gleichmäßige, endliche, hilfreiche und friedliche Vereinbarung finden. Nach dieser Einigung folgt eine gute Ordnung. Zudem halten sie fest, dass sie sich einander behilflich sind und Beistand leisten. Fremde sollen, egal welcher Wertigkeit und Vergewaltigung, einander gewehrt werden. Dies ist auf dem Rittertag zu Schweinfurt festgeschrieben. Zudem erstellt die Ritterschaft gemeinsam 25 Beschwerdeartikel.
Diese Versammlung wird am angedachten Tag abgehalten und die Fürsten halten ebenso einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) ab. Der Ablauf des Rittertages wird durch eine Instruktion festgehalten.
Die Fürsten beschließen, dass ein jeder von ihnen den besten Ritter aus seiner Ritterschaft, bis zum Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen), in der Zeit zwischen Ostersonntag und dem darauffolgenden Sonntag zu sich holen soll. So wie es ihnen zusteht, handeln sie nach Recht und Ordnung und gestehen den Rittern Rechte, Mitsprache und Forderungen zu. Die drei Fürsten müssen von neun Räten jeweils zwei, die Grafen und Herren jeweils einen und die Ritterschaft zwei Personen stellen. Bei dem Treffen gibt es eine gemeinsame Mahlzeit, genannt Maß. Der Würzburger Bischof beschwert sich, dass er vom Rat am stärksten benachteiligt wird. Dadurch entstehen Einschränkungen der Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und weiteren Gerechtigkeiten für ihn. Dies bedeutet gleichzeitig eine Beschneidung der königlichen Rechte von Appelation und Instanz vor dem Kammergericht. Deshalb kann dies nicht gestattet werden. Jeder der die fürstliche Gnade begehrt, soll am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) anwesend sein. Gibt es jedoch Schwierigkeiten jemanden zu finden, so soll derjenige Fürst eine Suchanzeige schreiben.
Wenn die Ritterschaft allerdings behauptet, sie hätten den Rittertag genutzt um über Raub und Plackerei zu beratschlagen und Gesandte mitbekommen, wo diese Besprechungen stattfinden, soll die Gnade der Ritter benachteiligt werden. Wenn sie außerdem eine neue Ordnung einführen wollen und zusätzlich die zuständigen Landesherren nichts dagegen unternehmen, sondern sogar das Vorhaben fördern, wird auch dies der Gnade zum Nachteil, vor allem wenn die selbige Ordnung sich zu einem Nachteil, Schaden oder Minderung der fürstlichen Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und anderen Gerechtigkeiten auswirkt. Falls sie nicht einwilligen können, wird nichts unternommen.
Bischof Georg Schenk von Limpurg, Bischof Lorenz von Bibra und Friedrich IV. Markgraf von Brandenburg (Marggrafe Friderich) kommen dauraufhin im Kloster Langheim zusammen. Dort beschließen sie sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) zu treffen und ihre Vereinbarung vorzustellen.
Bischof Lorenz von Bibra schickt seine Räte nach Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Bad Mergentheim (Mergetheim), Münnerstadt (Munerstat) und Ebern (Ebern() und wirbt für die Rittertage.
Zum zunächst angedachten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), kommen Grafen, Herren und die Ritterschaft zusammen. Der Rittertag wird jedoch nicht abgehalten und ein neuer Rittertag zu Schweinfurt angesetzt. Auf diesem Rittertag beschließen sie, dass alles was den Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Nutzen und zu Gute kommt bei altem Recht bleibt. So sollen alle sechs Ritterkantone in Franken zu einem Rittertag zusammen kommen und das oben genannte besprechen. Daraufhin sucht jeder Ort bei Bischof Lorenz von Bibra Geleit.