Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des sechsten Erzpriesters fiel bislang nur ein Landkapitel mit dazugehörigen Pfarreien in Iphofen (Iphoven). Vor einiger Zeit kam ein zweites Landkapitel in Schlüsselfeld ( Slusselueld )dazu. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Die Dokumente über Rechtsgeschäfte zwischen bestimmten Juden und dem Hochstift Würzburg, die nicht mehr von Bedeutung sind, liegen am Hof.
Jeder Geleitsman des Würzburger Bischofs in Kitzingen soll von allen Stadttoren der Stadt Kitzingen (Kitzingen) aus das Geleit nach Würzburg (Wurtzburg), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Dettelbach (Detelbach), Schwarzach am Main(Schwartzach), Volkach (stat Volkach), Schlüsselfeld (Schlusselueld) und auf dem Main Richtung Würzburg geben.Wenn die beiden Frankfurter Messen (Frankfurther messen) stattfinden, soll der Geleitsmann sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg keinen Kauf- oder Fuhrleuten , egal ob Neuenbergische oder andere, ein besonderes Geleit geben, sondern sie sollen als Gruppe zusammenbleiben. Ansonsten werden sie vom Würzburger Bischof mit geleitet (mit gewalt glaitten). Wenn sie allerdings anderweitig in die zuvor genannten Orte fahren wollen, dann soll ihnen das Geleit gegeben werden. Außerdem müssen sie für einen voll beladenen Wagen und pro Ort, den sie passieren, einen halben Gulden bezahlen. Dies gilt in Richtung Kitzing-Würzburg und in die andere Richtung und auch für einen Karren. Ein Kaufmann - egal, in welche Richtung er fährt oder geht - muss 14 neue Pfennige entrichten. Der Geleitsmann soll außerhalb der Frankfurter Messen, sofern er an den zuvor genannten Orten das Geleit gibt, pro Wagen und pro passiertem Ort und pro Karren und zur Hälfte passiertem Ort von den Kaufleuten 14 neue Pfennige erhalten. Ein Pferdeverkäufer muss während und außerhalb der Frankfurter Messen immer für jedes Pferd 14 neue Pfennige entrichten, ausgenommen ist das Pferd, auf dem er sitzt. Für hundert Ochsen müssen 2 Gulden entrichtet werden und für hundert Schweine zehn Groschen.
Ludwig von Windheim (Ludwig von Windhaim) kauft von Bischof Berthold von Sternberg das Fischrecht in der mittleren Ebrach von Theinheim ()Theihaim) bis Prölsdorf (Preltsdorf) sowie das Fischrecht von Prölsdorf (Prelsdorf )bis zur Mühle Biberloch (muln Biberloch) und weitere Güter, nämlich die Rambacher Guldengülte (Rambacher Guldengüth), wie auch aus dem Eintrag zu Schlüsselfeld und Thüngfeld (Thunfeld) hervorgeht.
Johann Zobel (Hanns Zobel) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden. Mit diesem Geld bezahlt Bischof Johann von Brunn seine Schulden bei Johann von Kronenberg (von Cronberger), dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wird deshalb nun an Johann Zobel verpfändet. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Zoll bei Schlüsselfeld (Schlusselfeldt Zoll).
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Die Ordnung zu Zeiten von Fehden sowie Kriegen und wie das Land bestellt ist, findet sich in Liber 3 contractuum Rudolfi.
Auf die Bestrebungen Bischof Rudolfs von Scherenberg übergibt Kaiser Friedrich III. den Guldenzoll unwiderruflich an das Hochstift Würzburg. Die Bürger von Nürnberg (die von Nurenberg) geben Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit er und seine Nachfolger auf die Erhebung des Zolls im Gebiet eine halbe Meile um den Aisch (aisch) sowie südlich dessen gänzlich verzichten.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt wegen der Angriffe auf das Hochstift Würzburg vier Lager bei Schlüsselfeld (Slusselveld), Markt Bibart (Bibert), Eltmann (Eltman) und Ebern (Ebern) errichten. Er bestellt Kontingente aus dem Gau (Gai), dem Gebiet des Zabelstains (Zabelstein) und dem Steigerwald (Staigerwald).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Das Hochstift Würzburg kauft ein Haus, eine Hofstatt und einen See in Possenfelden (Bosenvelden) sowie einen Fischteich bei Schlüsselfeld (Schlüsselfeld) von Richard Muntbach (Muntbach).