Fries verweist für die Orte Großbardorf (Grossen Bardorf), Großlangheim (Grossenlanckhaim) und Großrinderfeld (Grossenrinderfeld) auf die Einträge, die unter den vereinfachten Formen ohne das Präfix "Groß-" stehen.
Hartmut Fuchs von Dornheim (Fuchs zu dornhaim Hartmund) und seine Schwester, die Werbrecht von Wolfskeel (Werprecht Wolfskel) geheiratet hat, haben einen Teil an Schloss Hallburg und dem Zoll und verkaufen diese an die Herren Johann und Albrecht (heren Johann vnd hern Albrecht Burggraue zu Nurenberg), Burggrafen von Nürnberg. Da die Burggrafen aber keinen weiteren Teil von Schloss Hallburg bekommen können, verkaufen sie ihren Teil an Bischof Otto von Wolfskeel für 16.000 Gulden.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Philipp Truchsess von Wetzhausen (Philipsen Truchsessen) wird die Hälfte des Lehens über Langheim verliehen.
Philipp Truchsess von Wetzhausen (Truchsess von Wetzhausen) gibt die Marktgemeinde und das Schloss Langheim (Lanckhaim) sowie deren Zugehörige und Einwohner als freien Besitz dem Hochstift Würzburg und empfängt es vom Stift als Mannlehen. Dies geschieht mit der Zustimmung der Vormünder des Truchsess.
Philipp Truchsess von Wetzhausen unterzeichnet die Abmachung über ein Lehen mit Bischof Lorenz von Bibra. Daraufhin erhält er das Lehen erneut und übergibt dem Stift seinen besiegelten Revers.
Heinrich, Dietrich und ihr Vetter Erhard Truchsess von Wetzhausen (Dietz und Haintz Gebruedere und Erhart ir Vetter Truchsessen von Wetzhausen) machen Forderungen geltend, dass ihr Vetter Philipp Truchsess von Wetzhausen keine älteren Rechte am Markt Langheim (Marckt Lanckhaim) habe. Daraufhin schlichtet Bischof Lorenz von Bibra die Angelegenheit: Heinz, Dietz und Erhard erhalten die eine Hälfe des Lehens und Philipp der Jüngere die andere.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Markt und Schloss Großlangheim (Grossen Lanckheim) mit allen Rechten und Gerechtigkeiten sowie Zu- und Eingehörungen und allen übrigen Rechten für 17500 Gulden in Gold von Dietrich, Heinrich und Erhard Truchsess(Dietz, Haintz und Erhart Truchsess) von Wetzhausen sowie von den Vormündern der Söhne des verstorbenen Philipp (Philip Truchses). Die Söhne heißen Hildebrand und Balthasar (Hiltbrant und Baltassar).
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Ein Acker zu Langheim uf der Schut neben der weide gibt Bischof Konrad von Thüngen folgenden Personen in gleichen Teilen auf Widerruf: Hans Heier (Haier), Lorenz Kitner (Kitner), Philipp Engelhart (Engelhart) sowie an die Vormünder der Kinder von Konrad Bopenlauer (Bopenlaur). Die genannten Personen müssen jährlich vier Fastnachtshühner entrichten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.