Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Markt und Schloss Großlangheim (Grossen Lanckheim) mit allen Rechten und Gerechtigkeiten sowie Zu- und Eingehörungen und allen übrigen Rechten für 17500 Gulden in Gold von Dietrich, Heinrich und Erhard Truchsess(Dietz, Haintz und Erhart Truchsess) von Wetzhausen sowie von den Vormündern der Söhne des verstorbenen Philipp (Philip Truchses). Die Söhne heißen Hildebrand und Balthasar (Hiltbrant und Baltassar).
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.