Ritter Heinrich Zobel stehen an solchen jährlichen Zinsen 81 Gulden und ein Ort zu. Nach seinem Tod möchten seine Witwe und Philipp und Stefan Zobel (Philip vnd Steffan die Zobele) sich die 6 Gulden und einen Ort daran von Bischof Rudolf von Scherenberg ablösen lassen. Es bleibt also noch eine Hauptsumme von 1500 Gulden bestehen, die Bischof Rudolf von Scherenberg Philipp und Stefan Zobel wenige Jahre später verschreibt. Für den Vorgang, in dem Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Truchsess von Wetzhausen) die Hauptsumme von 1500 Gulden bezahlt und diese Gülte an sich bringt, verweist Fries auf das Jahr 1518.
Weil Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Dietz Truchsess von Wetzhausen) Hanns Zollner von Rottenstein (Hanns Zoller) 630 Gulden schuldet, geht sein Pfandschilling an ihn, danach als Erbe seiner Töchter an Heinz Truchsess von Wetzhausen. Bischof Lorenz von Bibra löst ihn wieder aus.
Heinrich, Dietrich und ihr Vetter Erhard Truchsess von Wetzhausen (Dietz und Haintz Gebruedere und Erhart ir Vetter Truchsessen von Wetzhausen) machen Forderungen geltend, dass ihr Vetter Philipp Truchsess von Wetzhausen keine älteren Rechte am Markt Langheim (Marckt Lanckhaim) habe. Daraufhin schlichtet Bischof Lorenz von Bibra die Angelegenheit: Heinz, Dietz und Erhard erhalten die eine Hälfe des Lehens und Philipp der Jüngere die andere.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Markt und Schloss Großlangheim (Grossen Lanckheim) mit allen Rechten und Gerechtigkeiten sowie Zu- und Eingehörungen und allen übrigen Rechten für 17500 Gulden in Gold von Dietrich, Heinrich und Erhard Truchsess(Dietz, Haintz und Erhart Truchsess) von Wetzhausen sowie von den Vormündern der Söhne des verstorbenen Philipp (Philip Truchses). Die Söhne heißen Hildebrand und Balthasar (Hiltbrant und Baltassar).
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Bundtorf) gibt Bischof Lorenz von Bibra 1500 Gulden in bar. Dieser gibt sie an Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel zu Gibelstat) weiter und löst ihn damit von der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) ab. Außerdem beseitigt er auch die alten Verschreibungen, die Bischof Johann von Grumbach denen von Rechberg, Rosenberg, Zobel, Absberg und Seckendorf gegeben hat. Er verschreibt Heinrich 75 Gulden auf den Gefällen zu Haßfurt, die mit 1500 Gulden wieder abzulösen sind.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt seinem Marschall Heinrich Truchseß von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Buntorf) für das Spital zu Wetzhausen (Wetzhausen) jährlich 50 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Er stellt eine Heißbrief an die Stadt Haßfurt aus, damit sie dem Spital die jährlichen 50 Gulden zahlen. Fries verweist auf eine Quelle, in der beschrieben wird, wie der Bürgermeister und Rat zu Haßfurt sich dem Spital verschreiben.
Bischof Konrad von Bibra schickt Heinrich Truchsess von Wetzhausen (haintzen Truchsessen von wenhausen), Bernhard von Thüngen (Bernharten von Thungen) und Doktor Georg Farner (dorter Georg farnen) als seine Botschafter mit vollen Befugnissen auf den Reichstag zu Speyer (Speier), damit sie die Regalien des Hochstifts empfangen, da er selbst durch rechtliche Angelegenheiten verhindert ist. Kaiser Karl V. kommt seiner Bitte nach und verleiht den Gesandten die gesamten Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Hochstifts, samt den Mannrechten, Lehenschaften, Ehren, Rechten, Würden, Zierden, Gerichtsrechten und Schreinen. Zudem gebietet Kaiser Karl V. allen Männern des Hochstifts und den Untertanen des Bischofs, unabhängig von ihrem jeweiligen Stand und Wesen, als ihren ordentlichen Herren annehmen und ihm gehorsam folgen sollen und gehörig sein sollen. Außerdem befiehlt er ihnen unter Strafandrohung von 60 Mark Lotgulden, das Verhindern der praktischen Umsetzung der geschehenen Verleihung zu unterlassen.