Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
In einem Vertrag erkennen die Bürger von Gerolzhofen an, dass das Spital im Ort dem Landesfürsten, also dem Bischof von Würzburg, untersteht. Der Spitalmeister hat keinerlei Entscheidungsrecht. Fries kommentiert, dass er sich nicht sicher sei, ob die Kleidung (almusen röke) für die Armen im Spital jährlich gestiftet oder ausgeliehen wird, und dass man sich darüber informieren solle. Fries kommentiert weiterhin, dass er keine anderen Ordnungen für das Spital finde. Er stellt fest, dass die Bürger nach Belieben mit dem Spital umgehen, was dazu führt, dass keine Armen im Spital versorgt werden, sondern dass die Spitalmeister, die auf mehrere Jahre angestellt sind, reich werden. Auch die Pflegschaft des Spitals bereichert sich laut Fries, sodass nicht viel für die Armenfürsorge bleibt. Fries kommentiert noch, dass der letzte Spitalmeister so reich gewesen sei, dass er sich ein eigenes Haus kaufen konnte und dies auch tat.
Bischof Johann von Egloffstein bestätigt seine Einwilligung, in Gerolzhofen ein Spital zu errichten.
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.
Bischof Lorenz von Bibra macht Johann Lauterbach (Hanns Laiterbach) und seine Ehefrau zu Spitalmeistern im Spital Gerolzhofen (Geroldshofen) und verpfändet ihnen eine lebenslange Pfründe.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Bisher waren die Beginen in zwei Häusern in der Stadt Würzburg untergebracht. Bischof Konrad von Thüngen lässt alle Beginen in einem der beiden Häuser zusammenbringen, um das andere als Spital für ansteckende (Geschlechts-)Krankheiten zu nutzen (Frantzosenhaus). Er ordnet allerdings an, dass die Beginen wieder beide Häuser erhalten sollen, falls ihre Anzahl das Fassungsvermögen des einen Hauses übersteige.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt seinem Marschall Heinrich Truchseß von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Buntorf) für das Spital zu Wetzhausen (Wetzhausen) jährlich 50 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Er stellt eine Heißbrief an die Stadt Haßfurt aus, damit sie dem Spital die jährlichen 50 Gulden zahlen. Fries verweist auf eine Quelle, in der beschrieben wird, wie der Bürgermeister und Rat zu Haßfurt sich dem Spital verschreiben.
Zwischen Bischof Konrad von Thüngen auf der einen und Wolf, Bernhard und Johann von Hardheim (Wolf, Bernhart vnd Hanns von Harthaim) auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Missstände. 1) Wegen des Spitals in Hardheim 2) Wegen des Schaftriebs 3) Wegen einer schaffscheuren, die sich die von Hardheim angemost haben 4) 6 Morgen Wiesen dem Pfarrheren zu Sansensbuch (Sansenbuch) 5) Gefälle der St. Jobst Kapelle 6) Gerichtszwang 7) Juden 8) eine Grenzsetzung bei der Oberen Burg Hardheim 9) und wegen der gemeinen Büttel. Die beiden Parteien treffen sich auf der schernstat und verhandeln die Punkte miteinander. Sie vergleichen und vertragen sich in manchen Punkten endlich und in manchen auf Austrag.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.