Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.