Es existieren zwei Formen der gemeinen Lehen, solche, die auch von den Töchtern eines Lehnsmannes getragen werden dürfen, und die Erb- und Zinslehen. Im ersten Fall werden die gemeinen Lehen jedoch nur an die Töchter verliehen, wenn es keine männlichen Erben gibt. Zahlreiche Lehen dieser Art sind im Hochstift Würzburg vorhanden.
Die zweite Form der gemeinen Lehen sind die Erb- bzw. Zinslehen. Sie können vom Lehnsmann auf seine Söhne oder seine Töchter vererbt werden, wenn der Lehnsherr davon weiß. Diese Lehen sind binnen eines Jahres nach dem Tod des Lehnsmannes auszugeben. Jährlich müssen die neuen Lehnsmänner ihre Zinsen oder den Gulden von ihren Lehen entrichten. Falls die neuen Lehnsmänner ihre Lehen innerhalb eines Jahres nicht in Empfang nehmen und die gebührenden Zinzen nach drei Jahren nicht bezahlt haben, kann der Lehnsherr eine Klage auf Rückerstattung der Lehengüter einreichen.
Ohne Bewilligung des Domkapitels wird in mehreren Fällen ein Mannlehen in ein Zinslehen umgewandelt.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.
Heinrich Kaiser (Kaiser) überträgt seine freie Behausung in Arnstein (Arnstain), genannt das haus zum bok, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Hochstift Würzburg als Zinslehen zu einem jährlichen Zins von einem halben Gulden.
Peter Gans (Peter Gans), ein Würzburger Bürger, gibt Bischof Lorenz von Bibra und dem Stift seine Mühle im Stadtteil Pleichach (müle in der vorstat plaichach gegen dem Ochsen gelegen die New und Gans mül genant) und erhält sie als Zinslehen zurück.
Matthias Schmidt (Mathes Schmid) überträgt Bischof Lorenz von Bibra seine 16 Äcker in Kraisdorf (Gresdorf nit weit von Eberen gelegen) und erhält diese vom Bischof als Zinslehen zurück.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.
Fries verweist auf einen Kaufgeschäft zwischen Doktor Georg Farner (doctor Georg Farner) und Wolf Eb zu Schweinfurt (Wolf Eb zu Schweinfurt). Georg Farner kauft Güter in Geldersheim als Mannlehen, welche ihm später zu einem Zinslehen gemacht werden.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.