Markgraf Hermann von Kastl-Habsberg und seine Frau Alberada von Schweinfurt (Adelbrait sunst albrat geboren von Bantz) stiften die Propstei Heidenfeld (Haidenueld) und schenken diese dem Bischof Adalbero von Lambach-Wels. Dafür erhalten sie im Gegenzug für ihre neue Stfitung des Klosters Banz den Zehnten am Banzberg (Bantzberg), der davor dem Stift Würzburg gehört hat.
Bischof Embricho (Embrich) gibt die Leute aus Heidenfeld (Haidenuelt), Hersfurt, Eillendorf, Gernach (Gernach) und Lindach (Lentach), die vorher zur Pfarrei in Wipfeld (Wipfeld) gehört haben, auf Bitte und Bewilligung des Pfarrherren zu Wipfeld an das Kloster Heidenfeld mit allen pfarrlichen Rechten und Sendrechten.
Konrad von Speckfeld trägt dem Hochstift Würzburg zur Regierungszeit Bischof Hermann von Lobdeburgs sechs Huben in Kottenheim (Cotenhaim) als Lehen auf. Von diesem Vorgang ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber das Kloster Heidenfeld (Haidenvelt closter), Unterspiesheim (Spieshaim), Nordheim (Northaim), Krassolzheim (Grassultz), Herper (Herres), Gernach (Gernach), Kirchaim (welches Kirchheim gemeint ist, bleibt unklar), Hurzfurt (Hirtzfurth), Opferbaum (Opferbaim), Stierhöfstetten (Hoehenstetten), Weigenheim (Wingerhaim), Deutenheim (Decheim), Bibart (Biberth), Ezelheim (Etzelnhaim) und Herbolzheim (Herboltsheim).
Herr Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) bekommt von Graf Poppo VII. von Henneberg (Graue Bopen von Hennenberg) die Vogtei über das Kloster Heidenfeld (Haidenuelt) und dessen Leute und Güter zu Lehen, welche Graf Poppo vorher vom Hochstift Würzburg zu Lehen bekommen hatte. Beide Herren bewilligen, dass die Vogtei dem Kloster für 346,5 Silbermark verkauft wird. Dafür gibt Konrad von Speckfeld dem Bischof Güter, die er von diesem wieder als Lehen zurückerhält. Graf Heinrich von Henneberg (Hainrich von Hennenberg) verzichtet im Winter 1247 auf die Güter zu Heidenfeld.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) vekauft seinen Teil der Vogtei Heidenfeld (Haidenueld) und anderer dazugehörender Dörfer, die jährlich 36 Pfund Heller und 10 Schilling Ertrag bringen, für 346,5 Mark Silber. Wenn man annimmt, dass 2 Pfund Heller eine Mark Silber wert sind, sind die 36 Pfund Heller 18 Mark Silber wert. Wenn man die 18 Mark Silber jährlichen Ertrags mit der Kaufsumme von 346,5 Mark Silber verrechnet, erkennt man, dass 2 Pfund Heller oder eine Mark Silber für 19 Mark Hauptsumme erkauft wurden und dass die überzähligen 4,5 Mark Silber für die 10 Schillinge gezahlt wurden. Fries schreibt, dass man nicht glauben solle, dass der Anschlag von 19 Mark Hauptsumme auf eine Mark jährlich zu hoch sei, da die Verwaltung der Vogteien in dieser Zeit sehr beschwerlich gewesen sei. Er verweist dafür auf die Stichworte vogt, vogtei und vogtrechten. Der Propst zu Heidenfeld bezahlt diesen hohen Preis, um das Kloster und die Armen in dieser schwierigen Vogtei ledig zu machen. In Würzburg prägt man ebenfalls Heller, aber da es zu Problemen mit anderen gleichnamigen Münzen kommt, nennt man sie nicht mehr Heller sondern Pfennig.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) macht Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg zwei Hube zu Herbolzheim, die jährlich 3 Pfund und 10 [Einheit fehlt] ertragen, zum Lehen.
Der Heidenfelder Propst Konrad übergibt einen Hof und zwei Lehen in Kolitzheim (Colitzhaim) an Bischof Johann von Brunn, der im Gegenzug das Dorf Heidenfeld (Haidenfeld) von allen Abgaben befreit. Laut Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft auch Herleshof (Herres) und das Kloster Heidenfeld betroffen.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Das Hochstift kauft Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) seinen Hof zu Wipfeld (Wipfelt) ab. Bischof Johann von Brunn verkauft den genannten Hof an das Kloster Heidenfeld (Haidenueld) für 680 Gulden. Er versichert ihnen, dass sie Bauholz zur Bebaauung des Hofes aus dem Klingenberger Wald (Clingenberger holtz) nehmen dürfen. Sie sollen jedes Jahr 10 Malter Korn als Gattergeld an das Haus Klingenberg liefern. Am 15.08.1437 erlässt Bischof Johann von Brunn ihnen die jährliche Abgabe von 10 Malter Getreide. Dafür müssen Propst und Konvent auf das Brennholz und Bauholz verzichten.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.