Fries verweist für das Gebiet des Schaftriebs von Kolitzheim (Colitzhaim) bis Öttershausen (Otershausen) auf den liber capitulari.
Hermann Butigler (Butigler) empfängt das Mundschenkenamt von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Dazu gehören 28 Malter Korn und Haber, die in Gerolzhofen (Geroltzhoven), Lülsfeld (Lilsfeld) und Kolitzheim (Colitzhaim) fällig sind.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Der Heidenfelder Propst Konrad übergibt einen Hof und zwei Lehen in Kolitzheim (Colitzhaim) an Bischof Johann von Brunn, der im Gegenzug das Dorf Heidenfeld (Haidenfeld) von allen Abgaben befreit. Laut Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft auch Herleshof (Herres) und das Kloster Heidenfeld betroffen.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim), die jährlich 120 Gulden beträgt, ist für 1000 Gulden an Graf Wilhelm von Henneberg verpfändet. Der neu gewählte Bischof Johann von Grumbach leiht sich von Gregor Heimburg (Hainburg) 1600 Gulden, um die Bede wieder abzulösen. Mit den restlichen 600 Gulden finanziert Bischof Johann seine päpstliche Bestätigung in Rom. Die Bede von Kolitzheim wird also für 1600 Gulden an Gregor Heimburg verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim) von Georg von Crailsheim (Crailshaim) und dessen Ehefrau Dorothea, Schwiegersohn und Tochter Gregor Heimburgs, wieder ab. Georg von Crailsheim entlässt die Einwohner von Kolitzheim aus ihrer Dienstpflicht ihm gegenüber.
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) wird von Bischof Konrad von Bibra mit verschiedenen Gütern in Birnfeld (Birnveld), Kerbfeld (Kerrfelt), Rottenstein (Rottenstain), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Rügshofen (Rügshoven), Lülsfeld (Lilsfeld), Kolitzheim (Colitzheim), Eußenheim (Eussenhaim), Karbach (Karbach) und Thüngersheim (Thüngersheim) belehnt.
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) stirbt.
Sein Sohn Philipp Zollner von Rottenstein empfängt seine Lehen, stirbt aber am 15. März 1546 ebenfalls. Daher fallen alle Lehen an das Stift zurück.