Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg kauft von Johann von Seckendorff (Hantzen von Seckendorf ) einen Hof in Herleshof im Amt Klingenberg (Herres ain hof im ambt Clingenberg) für 200 Gulden.
Da die Einnahmen in Lindach (Lintach) zu gering sind, wird die Verschreibung geändert. Bis zur vollständigen Tilgung stehen Wilhelm III. von Henneberg jährlich 38 Gulden in Lindach, 30 Gulden in Schwanfeld (Schwanfeld), 24 Gulden in Ottenhausen (Otershausen) und acht Gulden in Unterspiesheim (Nidern Spieshaim) zu.
Bischof Konrad von Bibra und einer der Grafen von Henneberg-Schleusingen schicken ihre Räte nach Schweinfurt, um ein Tauschgeschäft und eine Kaufurkunde (kauffnötel) für Meiningen (Mainungen) und Mainberg abzuschließen.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen übergibt ein Verzeichnis der ritterlichen Mannlehen, welche die Ritter vom Lehnsherren von Mainberg erhalten haben. Die Besitztümer gehen an Bischof Konrad von Bibra, dessen Nachfolger und das Hochstift über.
Bischof Konrad von Bibra nimmt den Juden Abraham zu Schwanfeld (Abraham Jude zu Swanfeld) unter seinen Schutz und Schirm.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.
Der selbe Abraham (Abrahaim) wird auch von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt unter seinen Schutz und Schirm genommen.