Das Verzeichnis der Aussagen ettlicher Männer über die Obrigkeit des Stifts Würzburg und dessen Güter in Rannungen (Ranningen) soll in Liber 2 contractuum Rudolfi registriert sein.
Gottfried von Schletten (Gotfrid von Schletten) und seine Frau Katharina (Catharina), beide Bürger von Münnerstadt (Munerstat), verkaufen der Schwester Grete (Gretten) von Gottfried von Schletten alle guten Lehen und Eigentümer, die sie im Dorf und auf den Feldern von Rannungen (Ranningen) haben laut einer langen und spezifizierten Verschreibung für 830 Pfund Haller und ein sechstel des Zehnts.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft mit der Zustimmung seiner Domkapitels die Güter, Gült, Zinsen, Rente, eigene Leute, den Bauhof und Zehnt von Rannungen (Ranningen) samt Äckern, Wiesen, Wäldern, Fischweiden und allen weiteren Zugehörungen an Ritter Johann von Boppen (hansen von Boppen) und seiner Frau sowie deren Erben für 1500 Pfund Heller Würzburger Währung auf Wiederkauf.
Philipp von Stein (Philips vom stein) verkauft seine Kemenate zu Rannungen (Ranningen), welche vor dem Kirchhof gelegen ist, samt seinem Sechstel des Zehnts, seinen Begriffen, Rechten, Gerechtigkeiten, Nutzungen sowie Zu- und Eingehörungen an Dorf und Feldern, wie er diese von dem Ritter Ludwig gekauft hat, an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift für 550 rheinische Gulden.
Bischof Konrad von Bibra und einer der Grafen von Henneberg-Schleusingen schicken ihre Räte nach Schweinfurt, um ein Tauschgeschäft und eine Kaufurkunde (kauffnötel) für Meiningen (Mainungen) und Mainberg abzuschließen.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen übergibt ein Verzeichnis der ritterlichen Mannlehen, welche die Ritter vom Lehnsherren von Mainberg erhalten haben. Die Besitztümer gehen an Bischof Konrad von Bibra, dessen Nachfolger und das Hochstift über.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.