Der Ritter Johann Flieger (Her Hanns Flieger riter) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen ein Drittel des Zehnten von Forst zum Lehen.
Das Drittel des Zehnten in Forst, ein Dorf, das im Amt Mainberg liegt (Forst ain dorf im Ambt Mainberg), nimmt der Ritter Konrad von Heldritt (Conrat von Heldrit riter) von Bischof Gottfried von Hohenlohe zum Lehen.
Der Bayerhof (Bairen ain hoff) im Amt Marktsteinach (Markstainach) ist einst eine Wüstung gewesen, die Heinrich von Breitbach (Braitbach) vom Hochstift Würzburg zu Lehen getragen hat. Bischof Johann von Grumbach verpfändet diese für 400 Gulden. Unter dem Stichwort Marktsteinach (Marck Stainach) ist nachzulesen, wie die Wüstung bebaut ist, wie sie an das Hochstift Würzburg gekommen und schließlich verpfändet worden ist.
Ursprünglich wurde ein Jahrmarkt in Dingolshausen (Dingoldshausen) am 10. August (am tag Laurentii) abgehalten. Bischof Otto von Wolfskeel verlegt diesen Jahrmarkt nach Gerolzhofen (Geroldshofen). Die Nachtragshand vermerkt die Stollburg (Stolberg) sowie den Ort Steinbach (Stainbach) und Zabelstein (Zabelstain).
Graf Eberhard von Württemberg und seine Frau Elisabeth, eine geborene von Henneberg, verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe Burg und Stadt Schweinfurt sowie die Hälfte von Burg und Stadt Münnerstadt (Munerstatt), Stadt und Burg Königshofen im Grabfeld (Konigshoven), Irmelshausen (Irmelshausen), die Burgen Sternberg (Sternberg) und Rottenstein (Rottenstain, bei Aidhausen), die halbe Burg Wildberg (Wiltberg), Marktsteinach (Stainach) samt allem Zubehör sowie das Dorf Linden (Linden).
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Braun, Josef: Landkreis Königshofen im Grabfeld (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Unterfranken, Band 1), München 1963.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Zentgrafen und Schöffen von Marktsteinach (Marksteinach) sagen urkundlich aus, dass die Schöffen von Schweinfurt ihnen eidlich versichert hätten, dass die Zentgrafen des Würzburger Bischofs schon immer zu Gericht in Schweinfurt gesessen hätten und die Schweinfurter meinten, ohne die Würzburger Zentgrafen kein Recht sprechen zu können. Zwar hätten die Schweinfurter eine königliche Urkunde, dass sie selbst einen Zentgrafen bestimmten dürften, doch hätte sie noch nie einen solchen Zentgrafen gesehen.
Bischof Johann von Grumbach: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach ist zu Beginn das zuvor genannte Verzeichnis angegeben, welches Johann Ratsam von den Zentrgafen von Stein zu Ostheim (der Stainisch) zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn übergeben hat. Außerdem ist darin verzeichnet, dass Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) 1457 die Lehen, die zum Marschallamt (Marschalkambt) gehören, sowie die Zent zu Marktsteinach (Markstainach), das Schloss Hutsberg (Huetsberg) und das Dorf Juchsheim (Juchshaim) zu Lehen empfängt. Das wäre 17 Jahre nach dem Tod Bischofs Johann von Brunn, dem das Verzeichnis erstmals übergeben wurde.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.