Bischof Johann von Egloffstein: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein, dem Nachfolger Bischof Gerhards von Schwarzburg, gibt es ebenfalls keine Aufzeichnungen über den Empfang des Marschallamts durch einen der Grafen von Henneberg. Jedoch steht auf dem siebten Blatt des Buches, dass Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Dorf Juchsheim (Juchshaim) und das Schloss Hutsberg (Huitsberg) zu Lehen erhält. Die beiden gehören jedoch nicht zum Marschallamt.
Bischof Johann von Grumbach: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach ist zu Beginn das zuvor genannte Verzeichnis angegeben, welches Johann Ratsam von den Zentrgafen von Stein zu Ostheim (der Stainisch) zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn übergeben hat. Außerdem ist darin verzeichnet, dass Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) 1457 die Lehen, die zum Marschallamt (Marschalkambt) gehören, sowie die Zent zu Marktsteinach (Markstainach), das Schloss Hutsberg (Huetsberg) und das Dorf Juchsheim (Juchshaim) zu Lehen empfängt. Das wäre 17 Jahre nach dem Tod Bischofs Johann von Brunn, dem das Verzeichnis erstmals übergeben wurde.