Die Grafen von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen) und nach ihnen die Landgrafen von Hessen weigern sich, Dornberg (Dornberg) von den Grafen von Henneberg als Lehen zu empfangen, sondern tragen das Schloss bis zum Zeitpunkt dieses Eintrags in der Hohen Registratur (ca. 1542-1550) als Lehen des Hochstifts Würzburg. Der zuvor angesprochene Urteilsbrief befindet sich auch in Würzburg. Die Grafen von Henneberg empfangen seither Burg Hutsberg (Hutsberg) als Lehen.
Bischof Johann von Egloffstein: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein, dem Nachfolger Bischof Gerhards von Schwarzburg, gibt es ebenfalls keine Aufzeichnungen über den Empfang des Marschallamts durch einen der Grafen von Henneberg. Jedoch steht auf dem siebten Blatt des Buches, dass Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Dorf Juchsheim (Juchshaim) und das Schloss Hutsberg (Huitsberg) zu Lehen erhält. Die beiden gehören jedoch nicht zum Marschallamt.
Wilhelm von Henneberg behauptet, dass das Schloss Dornberg (Dornburg) von ihm und seiner Herrschaft als Lehen verliehen wird. Bischof Johann von Egloffstein geht rechtlich dagegen vor. Wilhelm von Henneberg trägt Bischof Johann das Dorf Jüchsen (Jugshaim) und Schloss Hutsberg (Hutsberg) als Lehen auf unter der Bedingung, dass er im Fall einer rechtlichen Niederlage (also dass das Schloss nicht von Henneberg als Lehen vergeben wird) Dornberg selber vom Hochstift als Lehen empfängt und der Hutsberg wieder sein freies Eigentum wird.
Schloss Hutsberg liegt in der Grafschaft Henneberg. Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) übergibt es Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg und erhält es als Mannlehen zurück.
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übergibt das Dorf Jüchsen (Juchshaim) an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Georg, Burkhard und Philipp von der Tann (Georg Burghart vnd Philip von der Than) schuldet man 600 Gulden und Baugeld auf dem Schloss Hutsberg. Derselben versichert sie Bischof Johann von Brunn mit Geiseln zu Bad Mergentheim. Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm) bezahlt die Schuld und beendet die Geiselschaft. Außerdem übergibt er dem Stift einen Brief, dass er oder seine Erben das Schloss niemandem einsetzen oder verpfänden werden. Er gibt eine Verschreibung, den Stift Würzburg in der Angelenheit weder zu bedrängen noch zu schädigen. Wilhelm und seine Erben erhalten das Schloss als Mannlehen.
Bischof Johann von Grumbach: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach ist zu Beginn das zuvor genannte Verzeichnis angegeben, welches Johann Ratsam von den Zentrgafen von Stein zu Ostheim (der Stainisch) zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn übergeben hat. Außerdem ist darin verzeichnet, dass Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) 1457 die Lehen, die zum Marschallamt (Marschalkambt) gehören, sowie die Zent zu Marktsteinach (Markstainach), das Schloss Hutsberg (Huetsberg) und das Dorf Juchsheim (Juchshaim) zu Lehen empfängt. Das wäre 17 Jahre nach dem Tod Bischofs Johann von Brunn, dem das Verzeichnis erstmals übergeben wurde.