Die Grafen von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen) und nach ihnen die Landgrafen von Hessen weigern sich, Dornberg (Dornberg) von den Grafen von Henneberg als Lehen zu empfangen, sondern tragen das Schloss bis zum Zeitpunkt dieses Eintrags in der Hohen Registratur (ca. 1542-1550) als Lehen des Hochstifts Würzburg. Der zuvor angesprochene Urteilsbrief befindet sich auch in Würzburg. Die Grafen von Henneberg empfangen seither Burg Hutsberg (Hutsberg) als Lehen.
Bei Beschwerden über die Urteile, die von einem Erzpriester oder dessen Offizial gefällt wurden, muss man sich an den Offizial (Officiales Curie) am Bischofshof wenden.
Das Brückengericht in Würzburg wird auch als Stadt- oder Saalgericht bezeichnet, weil die Richter und neun Schöffen in bürgerlichen Sachen über alle Bürger der Stadt Würzburg und aller Vorstädte im bischöflichen Saal richten. Dieses Gericht findet an drei Tagen der Woche statt: dienstags, donnerstags und freitags. Über die Urteile, die an dem Gericht gefällt werden, herrscht Schweigepflicht. Es hat sich allerdings eingebürgert, dass die richtenden Schöffen bei einer zweifelhaften Sachlage die bischöfliche Kanzlei und die Räte des Würzburger Bischofs einweiht und um deren Unterstützung bei dem Fall bittet. Weitere Bezeichnungen für das Gericht sind Landrecht und Oberste Zent. Die Stadtgerichtsordnung wird von Bischof Konrad von Bibra aufgesetzt.
An Angehörigen des Herzogtums Bayern wird ein Geleitsbruch begangen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss deshalb laut eines Urteils von König Wenzel 6000 Gulden zahlen.
Domherr Hermann von Orlamünde (Orlamund) verkündet anstatt des Dekans das Urteil, dass die von Wilhelm von Henneberg vorgelegten Urkunden überzeugender seien als die des Hochstifts Würzburg, und dieses daher auf seine Ansprüche verzichten soll.
Bischof Johann von Brunn schickt auf Wilhelm von Hennebergs Anhalten einen Brief an Johann von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen), in dem dieser über das ergangene Urteil informiert wird und an Wilhelm von Henneberg als Lehnsherrn verwiesen wird.
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Zwischen Georg von Zobel (Zobel) und Reinhard von Thüngen (Thungen) wird ein Urteil gefällt wegen eines Streits über den Thierbach (Dierbach), Oberhofen (Obernhoven), Sonderhofen (Sondernhoven), Wiesenmühle (Weiden muel) sowie zwei Wiesen namens Dillingerin und Morelbeherin.
Eine Person, die Althanns genannt wird, tötet Philipp von Bibra (Bibra) und muss dafür eine ewige Messe in Bibra (Bibra) über 600 Gulden stiften.
Thomas Bommer (Bommer) wird wegen eines Raubs in Willanzheim (Wilandsheim) ins Gefängnis des Domkapitels gebracht. Anschließend wird er auf die Festung Marienberg gebracht und dort enthauptet.