Bischof Johann von Egloffstein: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein, dem Nachfolger Bischof Gerhards von Schwarzburg, gibt es ebenfalls keine Aufzeichnungen über den Empfang des Marschallamts durch einen der Grafen von Henneberg. Jedoch steht auf dem siebten Blatt des Buches, dass Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Dorf Juchsheim (Juchshaim) und das Schloss Hutsberg (Huitsberg) zu Lehen erhält. Die beiden gehören jedoch nicht zum Marschallamt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Karl von Thüngen (Thungen) 2600 Gulden. Als er diese nicht zurückzahlen kann, kommt Graf Wilhelm I. von Henneberg dafür auf, wofür Bischof Johann ihm die Stadt Arnstein (Arnstain) verpfändet.
Wilhelm von Henneberg behauptet, dass das Schloss Dornberg (Dornburg) von ihm und seiner Herrschaft als Lehen verliehen wird. Bischof Johann von Egloffstein geht rechtlich dagegen vor. Wilhelm von Henneberg trägt Bischof Johann das Dorf Jüchsen (Jugshaim) und Schloss Hutsberg (Hutsberg) als Lehen auf unter der Bedingung, dass er im Fall einer rechtlichen Niederlage (also dass das Schloss nicht von Henneberg als Lehen vergeben wird) Dornberg selber vom Hochstift als Lehen empfängt und der Hutsberg wieder sein freies Eigentum wird.
Domherr Hermann von Orlamünde (Orlamund) verkündet anstatt des Dekans das Urteil, dass die von Wilhelm von Henneberg vorgelegten Urkunden überzeugender seien als die des Hochstifts Würzburg, und dieses daher auf seine Ansprüche verzichten soll.
Schloss Hutsberg liegt in der Grafschaft Henneberg. Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) übergibt es Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg und erhält es als Mannlehen zurück.
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übergibt das Dorf Jüchsen (Juchshaim) an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Bischof Johann von Brunn: Im ersten Lehenbuch des Bischofs Johann von Brunn steht, dass der Empfang der Lehen Graf Wilhelms II. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen dem Jungeren) nach dem Tod Graf Wilhelms I. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen des Eltern) um zwei Jahre verschoben wird. Es wird jedoch nicht berichtet, dass er die Lehen von Bischof Johann von Brunn empfängt. In dem Lehenbuch steht zwar, dass Johann Ratsam (Hanns Ratsam) der bischöflichen Kanzlei zum Marschallamt (Marschalkambts) übergibt, allerdings ist kein Jahr angegeben. Dieses Verzeichnis ist zuvor in voller Länge angegeben.
Bischof Johann von Brunn schickt auf Wilhelm von Hennebergs Anhalten einen Brief an Johann von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen), in dem dieser über das ergangene Urteil informiert wird und an Wilhelm von Henneberg als Lehnsherrn verwiesen wird.
Georg, Burkhard und Philipp von der Tann (Georg Burghart vnd Philip von der Than) schuldet man 600 Gulden und Baugeld auf dem Schloss Hutsberg. Derselben versichert sie Bischof Johann von Brunn mit Geiseln zu Bad Mergentheim. Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm) bezahlt die Schuld und beendet die Geiselschaft. Außerdem übergibt er dem Stift einen Brief, dass er oder seine Erben das Schloss niemandem einsetzen oder verpfänden werden. Er gibt eine Verschreibung, den Stift Würzburg in der Angelenheit weder zu bedrängen noch zu schädigen. Wilhelm und seine Erben erhalten das Schloss als Mannlehen.
Für eine Pfandsumme in Höhe von 1000 Gulden überlässt Bischof Johann von Egloffstein Graf Wilhelm von Henneberg amptmans weis die Dörfer Vachdorf (Vachdorf), Queienfeld (Queienfeld) und Leutersdorf (Leutersdorf).