Wilhelm von Henneberg behauptet, dass das Schloss Dornberg (Dornburg) von ihm und seiner Herrschaft als Lehen verliehen wird. Bischof Johann von Egloffstein geht rechtlich dagegen vor. Wilhelm von Henneberg trägt Bischof Johann das Dorf Jüchsen (Jugshaim) und Schloss Hutsberg (Hutsberg) als Lehen auf unter der Bedingung, dass er im Fall einer rechtlichen Niederlage (also dass das Schloss nicht von Henneberg als Lehen vergeben wird) Dornberg selber vom Hochstift als Lehen empfängt und der Hutsberg wieder sein freies Eigentum wird.
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übergibt das Dorf Jüchsen (Juchshaim) an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.