Bischof Johann von Brunn: Im ersten Lehenbuch des Bischofs Johann von Brunn steht, dass der Empfang der Lehen Graf Wilhelms II. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen dem Jungeren) nach dem Tod Graf Wilhelms I. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen des Eltern) um zwei Jahre verschoben wird. Es wird jedoch nicht berichtet, dass er die Lehen von Bischof Johann von Brunn empfängt. In dem Lehenbuch steht zwar, dass Johann Ratsam (Hanns Ratsam) der bischöflichen Kanzlei zum Marschallamt (Marschalkambts) übergibt, allerdings ist kein Jahr angegeben. Dieses Verzeichnis ist zuvor in voller Länge angegeben.
Ein Hof und ein Drittel des Zehnts von Oberlauringen (Oberlauringen) werden für 1000 Gulden an Graf Berthold von Henneberg (Grafe Bertholden von Hennenberg) verpfändet. Sein Sohn Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) übergibt das Pfand für wiederum 1000 Gulden an Karl Truchsess (Carln Truchsessen). Das Stift behält das Recht zur Wiederlösung.
Graf Wilhelm von Henneberg gibt den Ort Aschenhausen, in der Grafschaft Henneberg gelegen, als Lehen an Konrad von Uetterodt (Utenrode). Jener beginnt, am dortigen Schloss Baumaßnahmen durchzuführen, was ihm jedoch vom Hochstift Würzburg verboten wird.
Konrad von Uetterodt (Utenrod) beginnt in Aschenhausen (Aschenhausen) mit dem Bau einer Befestigung und übergibt diese Graf Wilhelm I. von Henneberg als Lehen. Da dieser Bau im Hochstift Würzburg und im Herzogtum zu Franken liegt, will Bischof Johann von Brunn diese Befestigung nicht hinnehmen und erwirkt durch Unterhändler (spruchmennere), dass der Bau aufgegeben wird.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 4: Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs zu Meiningen von 1385 (resp. 1258)-1412, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1861.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Ob Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl Truchsess) die Ablösung des Pfandes tätigt ist unklar. Im Jahr 1436 lässt Bischof Johann von Brunn Michael Truchsess von Wetzhausen (Michaeln Truchsessen) dieselbe Ablsöung des Pfandes in Oberlauringen durch den Grafen Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen von Hennenberg) zuteil werden.
Der Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) leiht Ritter Johann von Hirschhorn (Hannsen von Hirshorn riter) 500 Gulden und 8 Pferde für den Zug des Stifts nach Neuenstein (Newenstat) und Jagstberg (Jagsperg). Die Pferde werden auf 250 Gulden geschätzt, sodass der Bischof Graf Wilhelm von Henneberg 750 Gulden schuldig ist. Diese Summe zahlt Bischof Johann von Grumbach dessen Sohn Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen dem Jungeren) zum Pfandschilling von Meiningen (Mainingen) dazu.
Weil aber Herr Erkinger von Schwarzenberg (1362-1437) das besprochene Schloss, Amt und die Stadt Ebenhausen (die angeregten schlos, stat vnd ambt) Graf Wilhelm II. von Henneberg (1415-1444) auf Raten des Stifts Würzburg zum Schutz unterstellt, lösen die Eheleute Theobald und Dorothea von Müffling, geb. von Schwarzenberg, 1471 dieses Schutzverhältnis mit Wilhelms II. Nachfolger, Wilhelm III. (1444-1480), wieder auf.
Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Mainz und Hessen, den der Bischof von Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg schlichten sollen. Landgraf Ludwig von Hessen klagt gegen Bischof Konrad von Mainz und Johann von Brunn soll den Streit schlichten. Landgraf Wilhelm IV. hat die Einwohner von Hiltrich (Hiltrichs), Simmerhausen (Simershausen) und Lahrbach (Larbach) in seinem Verspruch. Für die Täuschung Konrad von Thüngens durch Landgraf Ludwig von Hessen und Herzog Johann von Sachsen verweist Fries auf eine Quelle. Fries verweist auf ein Buch des Sekretärs Peter Klarmann zu diesem Krieg.