Dornheim (Dornhaim) und die drei Seen kommen als Bestandteil des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) beim Verkauf dieses Amts an Erkinger von Schwarzenberg (Swartzenberg), der dem Hochstift Würzburg allerdings das Vorkaufsrecht einräumt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss an Erkinger von Seinsheim (Sainsheim) auf Lebenszeit. Jener bezahlt 300 Gulden, mit denen die Verpfändung an Wilhelm von Abenberg (Abenberg) abgelöst wird.
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Dettelbach (Detelbach) sowie Untereisenheim (Untereisenshaim) mit allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten für 5000 Gulden an Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) und dessen Erben.
Dietrich von Bickenbach (Bickenbach), Erkinger von Seinsheim (Saunshaim), Konrad von Steinau (Stainau) und Konrad von Hutten (Huten) vereinbaren, dem Benediktinerkloster zu Aura (Aura) jährlich zwei Gulden zu zahlen, solange sie Trimberg (Trimperg) besitzen.
Apel von Milz (Miltz) und Konrad von Hutten (Hutten) reiten die Grenzen zwischen den Ämtern Aschach und Trimberg ab. Aufgrund ihrer Ergebnisse erheben sie Einspruch gegen den von Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen und Kaspar von Bibra gefällten Schiedsspruch zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Seinsheim bezüglich dieser Grenzen.
Die andere Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) mit den dazugehörigen Rechten verkauft Bischof Johann von Brunn an Georg, Engelhard, Erkinger, Jakob und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) zu den gleichen Bedingungen wie an Hermann Seemann (Sehman).
In dem Kaufbrief zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Schwarzenberg finden sich weder ein Datum noch die Namen der Bürgen. Dennoch ist sich Lorenz Fries sicher, dass der Kauf 1435 getätigt wurde.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg),der neue Besitzer von Schloss Hohenlandsberg, sichert in einem gesiegelten Brief Bischof Johann von Brunn zu, dass der Bischof für das Schloss und die dortigen Rechte und Besitztümer ein Vorkaufsrecht besitzt; nach Ablauf von 60 Tagen (zwaien monden) darf Erkinger von Schwarzenberg oder sein Erbe das Schloss jedoch an jeden anderen verkaufen.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.