Das Jägermeisteramt im Stift Würzburg haben vor vielen Jahren die Grafen von Truhendingen vom Stift zu Lehen getragen und verwaltet. Graf Oswald von Truhendingen (Graue Oswalt von Truhendingen) verkauft das Amt mit seinen Rechten, Herrschaften, Freiheiten, Gewohnheiten und Zubehörungen sowie alle Lehen, die dem Amt zustehen, mit der Einwilligung Bischof Johann von Egloffsteins an Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg (Erckinger von Saunshaim zum Stefansberg).
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim), der in der Zwischenzeit Ritter geworden ist, empfängt von Bischof Johann von Brunn das Jägermeisteramt mit seinen Rechten, Herrschaften, Freiheiten und Gewohnheiten sowie die Lehen, die die Grafen von Truhendingen vom Stift besaßen.
Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) ist seit 1411 die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verpfändet, weil er für den Bischof Schulden bezahlt hat. Diese Hälfte wird nun an Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim zum Steffansberg) für 7000 Gulden verpfändet, wobei Fries sich nicht ganz sicher ist. Auch zum genauen Datum der Verpfändung kann Fries keine Informationen finden. Er erschließt aus Abschriften das ahr 1418.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaime riter) lässt sich durch Förderung Bischof Johann von Brunns von Kaiser Sigmund zum Oberjägermeister des Stifts Würzburg ernennen. Fortan nennt er sich Erkinger, Herr zu Schwarzenberg und von Seinsheim. Bischof Johann von Brunn nennt Erkinger die Grenzen, innerhalb derer er und seine Söhne Johann und Sigmund (seine sune Johann vnd Sigmund) jagen dürfen. Seine Erbe tragen dieses Amt bis in Fries' Zeit.
Bischof Johann schuldet Erkinger von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) 5000 Gulden und versetzt ihm dafür Schloss, Stadt und Amt Ebenhausen (Sloss, statt vnd ambt Ebenhausen), sowie 10 Gulden järhlicher Zinsen im Dorf Heustreu (Haistrai).
Im selben Jahr 1437 erhöhte Bischof Johann die Pfandsumme auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen von Heustreu um 1800 Gulden auf 6800 Gulden.
Nach dem Tod Erkingers von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) erbt sein Sohn Hermann von Schwarzenberg (Herman von Swartzenberg) die austehende Pfandsumme von 6800 Gulden, die das Hochstift dem Schwarzbenbergern auf das Amt Ebenhausen und die Zinsen von Heustreu verschrieben hatte. Nach dessen Tod fallen die Ausstände halb an seine Frau Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein (Elisabet Colabratin) und halb an seine Töchter Anna (Annen) und Dorothea (Dorothe). Als Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein ebenfalls stirbt, werden ihre Hälfte unter Anna, Dorothea und einer weiteren Tochter namens Margarethe (noch aine ir dochtere Margarethe) aufgeteilt.
Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michel vnd Herman), die Söhne Erkingers von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim), der später zum Freiherren von Schwarzenberg wird, verpfänden dem Ritter Matthias Slick (her Matthis Slick riter) 2000 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhouen). Bischof Gottfried von Limpurg gibt hierzu seine Einwilligung.
Weil aber Herr Erkinger von Schwarzenberg (1362-1437) das besprochene Schloss, Amt und die Stadt Ebenhausen (die angeregten schlos, stat vnd ambt) Graf Wilhelm II. von Henneberg (1415-1444) auf Raten des Stifts Würzburg zum Schutz unterstellt, lösen die Eheleute Theobald und Dorothea von Müffling, geb. von Schwarzenberg, 1471 dieses Schutzverhältnis mit Wilhelms II. Nachfolger, Wilhelm III. (1444-1480), wieder auf.