Nach dem Tod Erkingers von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) erbt sein Sohn Hermann von Schwarzenberg (Herman von Swartzenberg) die austehende Pfandsumme von 6800 Gulden, die das Hochstift dem Schwarzbenbergern auf das Amt Ebenhausen und die Zinsen von Heustreu verschrieben hatte. Nach dessen Tod fallen die Ausstände halb an seine Frau Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein (Elisabet Colabratin) und halb an seine Töchter Anna (Annen) und Dorothea (Dorothe). Als Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein ebenfalls stirbt, werden ihre Hälfte unter Anna, Dorothea und einer weiteren Tochter namens Margarethe (noch aine ir dochtere Margarethe) aufgeteilt.
Anna, die andere Tochter Hermanns von Schwarzenberg und Elisabeth Kolowrat (Ann die ander dochter), besitzt am genannten Pfandschilling ebenfalls 41,66%. Als sie mit Philipp von Weinsberg dem Jüngeren (Philipsen von Weinsperg dem Jungeren) vermählt wird, verkaufen beide ihren Anteil für 561 Gulden.
Die Quittanzien und der Halsbrief beider Eheleute finden sich im Liber I Contractum Rudolfi, f. 238 und im Liber Emptionum f. 140 u. 141.