Nach dem Tod Erkingers von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) erbt sein Sohn Hermann von Schwarzenberg (Herman von Swartzenberg) die austehende Pfandsumme von 6800 Gulden, die das Hochstift dem Schwarzbenbergern auf das Amt Ebenhausen und die Zinsen von Heustreu verschrieben hatte. Nach dessen Tod fallen die Ausstände halb an seine Frau Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein (Elisabet Colabratin) und halb an seine Töchter Anna (Annen) und Dorothea (Dorothe). Als Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein ebenfalls stirbt, werden ihre Hälfte unter Anna, Dorothea und einer weiteren Tochter namens Margarethe (noch aine ir dochtere Margarethe) aufgeteilt.
Dorothea, eine der Töchter (Dorothe die ain dochter), besitzt vom väterlichen Erbe 25% des gesamten Pfandschillings, vom mütterlichen Erbe 16,66% des gesamten Pfandschillings auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen im Dorf Heustreu, was zusammen 41,66% entspricht. Sie wird mit Theobald von Müffling (Sebald Mufflinger) vermählt, worauf das Ehepaar seinen Anteil des Pfandschillings Bischof Rudolf von Scherenberg für 1933,33 Gulden verkauft.
Bischof Rudolf verpfändet dem Ehepaar Theobald und Dorothea von Müffling geb. von Schwarzenberg, das Amt Prosselsheim zur Auslösung des Anteils am Amt Ebenhausen und den Grundzinsen auf Heustreu für 1500 Gulden und bezahlt die restlichen 433,33 Gulden.
Weil aber Herr Erkinger von Schwarzenberg (1362-1437) das besprochene Schloss, Amt und die Stadt Ebenhausen (die angeregten schlos, stat vnd ambt) Graf Wilhelm II. von Henneberg (1415-1444) auf Raten des Stifts Würzburg zum Schutz unterstellt, lösen die Eheleute Theobald und Dorothea von Müffling, geb. von Schwarzenberg, 1471 dieses Schutzverhältnis mit Wilhelms II. Nachfolger, Wilhelm III. (1444-1480), wieder auf.