Die Ort Gerolzhofen (Geroldshouen) ist eine Stadt und ein Amt des Stifts Würzburg. Zu Gerolzhofen gehören folgende Ortschaften: Lindelach (Lindelach), Rügshofen (Rugshofen), Frankenwinheim (Windhaim), Michelau im Steigerwald (Michelaw), Dingolshausen (Dingolshausen), Trossenfurt (Trossenfurt), Dürrfeld (Durrfeld), Prüßberg (Brusberg) und Prölsdorf (Brelsdorf). Gerolzhofen dient außerdem als Sitz zahlreicher Burgmannen des Stifts: die Familie Brackenlohr (die Brackenlarer), das Rittergeschlecht Lamprecht (die Lamprechten), die Chorherren des Stifts Haug (die Haugen), das Rittergeschlecht von Langheim (die von Lanckheim) und die Ritter von Stettenberg (die Stetenberger).
Konrad Schweigerer (Swaigerer), der Würzburger Hofschultheiß, kauft den den Markpfennig (marckpfening) in der Stadt Würzburg für 150 Mark Silber von Bischof Hermann von Lobdeburg. Dieser verwendet die Summe für den Kauf des Dorfs Dingolshausen (Dingoldshausen).
Bischof Gottfried von Hohenlohe verpfändet eine Mühle in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 25 Pfund Heller an Hermann von Thüngfeld (Thunnveld). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Zehnten von Thüngfeld (Thunfelt) und Attelsdorf (Ottleinsdorf), Obersteinach (Stainach), Arnrode (Arnrodt) (eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 8 S. 87), Hohenrode (Hoenaich; eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 77 S. 124), die Wüstung Kurhartgerut (Kurckhartgerach) und Michelau (Michelaw).
Bischof Johann von Brunn genehmigt Andreas Karl (Carl), dem Pfarrer von Dingolshausen (Dingoldshausen), ein kleines Haus (gadem) auf dem Kirchhof zu bauen, das allerdings zur Pfarrei gehören soll.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Bischof Lorenz von Bibra verkauft erblich Klaus Ott (Ot) den Hof des Hochstifts in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 60 Gulden. Dieser Hof leistet jährlich Gülten von je zehn Malter Getreide und Haber, zwei Weihnachtshühner, zwei Fastnachshühner, einen Lammbauch und 60 Eier.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Bede, Zinsen, Gülte, Schäfereirechte und alle anderen Nutzrechte in Dorf und Gemarkung Dingolshausen (Dingoltzhausen) für 2000 Gulden in grober Münze gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden an Barbara, geborne Rüsenbach (Ruesenbach), die Witwe des Bamberger Bürgers Erasmus Zoller (Zoller) und Ehefrau von Christof Stieber von Rabeneck (Stiebers zu Rabeneck). Zuvor hatte Barbara dieselbe Summe Graf Wilhelm von Henneberg als Pfandschaft geliehen, diesen Schuldtitel hatte Bischof Konrad von Thüngen nach dem Kauf des hennebergischen Amts Mainberg (Mainberg) übernommen.
Die Einwohner von Dingolshausen (Dingoltzhausen) werden mit Johann Fuchs von Bimbach zu Gerolzhofen und Andreas Fuchs zu Gerolzhofen und Mehren (Hansen und Endressen Fuchsen) folgendermaßen vertragen: Rechtsfälle, die sich innerhalb des Freihofs der Adelsfamilie Fuchs ereignen, sollen ihrer Rechtssprechung unterstehen, während die Rechtsfälle außerhalb des Freihofes, an denen die Dorfbewohner beteiligt sind, dem Dorfgericht überlassen werden. Diejenigen Bewohner, die den Freihof verließen und steuerpflichtig waren, sollen der Familie Fuchs weiterhin die Bede zahlen, neue Güter sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Eine ähnliche Regelung mit der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhoven) ist von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Lehnsmänner der Fuchs unterstehen ihrem Gericht. Das Hochstift Würzburg übt das Vogteirecht über die Einwohner des Freihofs aus.
Bischof Friedrich von Wirsberg vergönnt Hans Wolf von Heßberg zu Dingolshausen (Hesperg), dass er bis auf Widerruf in den Gehölzen und der Gemarkung von Dingolshausen (Dingoltshausen) Hasen jagen und fangen darf. Ohne das Wissen der Amtmänner von Gerolzhofen (Geroltshoven) soll er allerdings niemanden mit auf die Jagd nehmen.
Die Gemeinde Dingolshausen erhält das Wappen, das der Bischof ihnen 1525 nach dem Bauernkrieg entzog, wieder zurück. Es besteht aus einer Weinrebe mit zwei grünen Trauben und darüber zwei Blättern sowie drei Buchstaben auf einem roten Schild.