Ludwig von Windheim (Ludwig von Windhaim) kauft von Bischof Berthold von Sternberg das Fischrecht in der mittleren Ebrach von Theinheim ()Theihaim) bis Prölsdorf (Preltsdorf) sowie das Fischrecht von Prölsdorf (Prelsdorf )bis zur Mühle Biberloch (muln Biberloch) und weitere Güter, nämlich die Rambacher Guldengülte (Rambacher Guldengüth), wie auch aus dem Eintrag zu Schlüsselfeld und Thüngfeld (Thunfeld) hervorgeht.
Hermann von Thüngfeld (Herman von Tunueld) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Mühle zu Michelau (Michelau) im Steigerwald bei Gerolzhofen (Gerolzhofen) als Pfand auf Wiederlösung.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verpfändet eine Mühle in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 25 Pfund Heller an Hermann von Thüngfeld (Thunnveld). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Zehnten von Thüngfeld (Thunfelt) und Attelsdorf (Ottleinsdorf), Obersteinach (Stainach), Arnrode (Arnrodt) (eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 8 S. 87), Hohenrode (Hoenaich; eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 77 S. 124), die Wüstung Kurhartgerut (Kurckhartgerach) und Michelau (Michelaw).
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Das Fischereirecht in der mittleren Ebrach von der Sandbach (Santbach) bis zum Sautümpel (Sawtumpfel) gehört zu den Pertinenzien des Amtes Thüngfeld (ambt Thunveld). Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel geben Hans und Peter von Thüngfeld (Hanns vnd Peter von Thunfeld) das Recht als Lehen.