Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Das Fischereirecht in der mittleren Ebrach von der Sandbach (Santbach) bis zum Sautümpel (Sawtumpfel) gehört zu den Pertinenzien des Amtes Thüngfeld (ambt Thunveld). Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel geben Hans und Peter von Thüngfeld (Hanns vnd Peter von Thunfeld) das Recht als Lehen.
Die Mittlere Ebrach ist ein Fischbach, der von Sandbach (Sampach) bis zum Sautümpel (Sartumpfel) fließt. Obwohl sie zum Amt Thüngfeld gehört, machen Bischof Johann und sein Kapitel sie den Brüdern Hans und Peter von Thüngfeld (Hannsen vnd Petern von Thunveld gebrudern) zum Mannlehen.