In der mittleren Ebrach übereignet Bischof Gerhard von Schwarzburg und nach ihm noch einmal das Kapitel das Fischereirecht vom Rambach (Rombach) beginnend bis in den Sandwiesenbach (Santbach) den Brüdern Hans und Peter Seibot (Hans vnd Peter Seibot gebruder). Dafür geben sie ihm das Zehntrecht, das sie am See vor der Stadt Schlüsselfeld (sehe vor der stat Slusselveld) haben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.