Bolzhausen (Boltzhausen uf dem Gay) kommt im Zuge eines Kaufgeschäfts zusammen mit der Stadt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe an das Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Rechte in Rieden (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), der unbekannte Ort Habernhofen, Aufstetten (Aufstetten), Schönstain (die Wüstung Schönstein wurde auch Diepach genannt), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg), Heidingsfeld (Haidingsfeldt), der nicht lokalisierbare Ort Hart, Sulzdorf (Sultzdorff), der Allersheimer See (Aldershaimer sehe), Albertshausen (Albrechtshausen), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshoven), der Herchsheimer See (Herchhaimer sehe), Moos (Moss) und Rechte in dem nicht näher identifzierbaren Ort Obernhoven (evtl. Oberhausen bei Riedenheim).
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Dornheim (Dornhaim) und die drei Seen kommen als Bestandteil des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) beim Verkauf dieses Amts an Erkinger von Schwarzenberg (Swartzenberg), der dem Hochstift Würzburg allerdings das Vorkaufsrecht einräumt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Burg und Amt Bramberg (Bramberg) mit zwei Seen für 4470 Gulden an Dietrich von Bibra (Bibra). Der eine See liegt unter dem haus Bramberg, der andere zu Altenbramberg.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie das Gericht über diesen Ort und den angehorigen dorfern (vermutlich die Orte im Amt Prosselsheim) an Reichholf von Elma (Elma) und seinen Sohn Paul für 9000 Gulden. Von einem späteren Schreiber werden die Fischgülte bei Fahr (Fahr) und der See bei Seehof (Sehoff) erwähnt.
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Bischof Johann von Brunn gibt Kaspar von Bibra (Bibra) eine neue Schuldverschreibung in Höhe von 7721 Gulden über Burg und Amt Bramberg (Bramberg) sowie über die Seen zu Neuses (Neuses) und Bundorf (Buntdorf). Von einer Nachtragshand werden in diesem Kontext noch Geimeinfeld (Gemainfeld) und Königsberg in Bayern (Konigsperg) genannt.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt Theobald von Müffling, genannt Thondorfer, (Sebald Mufflinger) als Amptmann über Schloss und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) für vier Jahre ein. Betroffen sind auch das Schloss Ebenhausen (Ebenhausen), der See bei Seligenstadt (Selgenstattt) und der See bei Seehof (Sehoff), die offenbar gegen das Amt Prosselsheim getauscht wurden.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Das Hochstift Würzburg kauft ein Haus, eine Hofstatt und einen See in Possenfelden (Bosenvelden) sowie einen Fischteich bei Schlüsselfeld (Schlüsselfeld) von Richard Muntbach (Muntbach).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.