Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (Crafft von Hohenlohe vnd fraw ann) verkaufen das Schloss und das Dorf Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Herrschaften, Gewalten und Rechten sowie den umliegenden Seen und den Dörfern Allersheim (Aldershaim) und Sulzdorf (Sultzdorf) und anderen Zu- und Einbehörungen an Bischof Otto von Wolfskeel und das Stift.
Kraft IV. von Hohenlohe (Her Crafft von Hohenlohe) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg seine Seen in Herchsheim (Herichshaim) und Altertheim (Aldershaim) für 2000 Gulden. Die von Hohenlohe lösen die beiden Seen aus und diese an den Deutschen Orden verpfändet.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Unter der Stadt Haßfurt (Hasfurt) liegt ein See namens Nassach (Nassach). Daran bauten die Bürger der Stadt zwei Mühlen, die dem Stift zu Lehen gingen. Da der See die Mühlen jedoch unbrauchbar macht, erlaubt Bischof Johann von Brunn den Bürgern, eine Mühle am Main zu bauen. Davon geben sie dem Stift jährlich zu Martini 8 Scheffel Korn und ein Fastnachtshuhn. Den genannten See und die Mainmühle hat Bischof Johann von Brunn den Bürgern in der nachfolgenden Zeit gefreit, was jedoch nicht schriftlich festgehalten worden ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt ihnen diese Freiheit dennoch.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg) die drei Seen um Markt Bibart (Biburt) für 1700 Gulden. Er verpfändet ihm auch das Amt Stollberg (Stolberg), davon schreibt Fries jedoch unter dem Buchstaben S. Bischof Rudolf von Scherenberg löst die drei Seen wieder an das Hochstift Würzburg ab und zahlt Georg von Babenburg 1000 Gulden in Bar aus. Die übrigen 700 Gulden überträgt er auf den Pfandschilling des Amts Stollberg.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) einen neuen See oder Weier am Schonbruhel nahe der Stadt anzulegen unter Vorbehalt des Zehnt.
Die Dorfmeister und Gemeinde der Dörfer Altertheim (Aldershaim) und Kitzingen (Gitzingen) beklagen sich, dass der Deutsche Orden einen hohen Damm für die Seen errichtet hat und sich dadurch das Wasser aufstaut, sodass die Felder überschwemmt werden. Es wird mit dem Deutschordenmeister Dietrich von Cleen verhandelt, dass dieser sich die Situation anschaut und den Schaden beseitigt. Kurz darauf kommt es zum Bauernaufstand und die Sache bleibt unverrichtet.