Für das Stichwort Haibachersehe verweist Fries auf das Stichwort Haubach.
Die Gemeinden der Dörfer Geldersheim (Geltershaim) und Bergrheinfeld (Rainvelde) sind wegen der Fischweide im Ettlebener See zerstritten und es kommt zu gewaltätigen Auseinandersetzungen. Bischof Embicho schlichtet den Streit.
In der mittleren Ebrach übereignet Bischof Gerhard von Schwarzburg und nach ihm noch einmal das Kapitel das Fischereirecht vom Rambach (Rombach) beginnend bis in den Sandwiesenbach (Santbach) den Brüdern Hans und Peter Seibot (Hans vnd Peter Seibot gebruder). Dafür geben sie ihm das Zehntrecht, das sie am See vor der Stadt Schlüsselfeld (sehe vor der stat Slusselveld) haben.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den See von Ettleben für zwei Jahre Konrad von Weitolshausen ( Contzen von Weipoltzhausen).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den See von Ettleben für 200 Gulden Herrmann von Schwarzenberg (Herman von Swarzenberg) auf Wiederlösung unter der Bedingung, dass ein Viertel der Fische die darin gefangen werden, dem Stift gehören. Die soll durch den Seemeister des Bischofs kontrolliert werden.
Nach dem Tod Herrn Michaels II. von Schwarzenberg (Michel von Swartzenberg der eltere) fällt der See von Ettleben ablösefrei an das Hochstift zurück. Laut der Nachtragshand betrifft dies Amt und Schloss Werneck.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Bei Enzlar (Entzlerbruck bei Marckbibert) lässt Karl Schenk von Limpurg zu Speckfeld (Schenck Carl von Limpurg zu Speckveld) auf seinen Gütern einen See anlegen. Dadurch werden verschiedene Wiesen, auf denen das Hochstift Würzburg Lehensrechte, Handlohn, Zinsen, Bede, Reis- und Halsgerichtsrechte besitzt, durch die Stauung des Sees überflutet. Dafür übergibt Karl Schenk von Limpurg dem Stift andere Wiesen, was mit Bewilligung von Bischof Konrad geschieht.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Anteil des Hochstifts am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mit den dazugehörigen Bauten, fünf Selden am Schlossberg, dem Dorf Herbelsdorff (Herbelsdorff) und der Hälfte am Dorf Buch (Buch) sowie allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Privilegien, Leuten, Gütern, Diensten, Gülten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gehölzen, Äckern, Wiesen, Seen, Deichen, Gewässern, Weiden, dem Pflugfeld und Sonstigem, außerdem einen Anteil am zum Schloss gehörigen gemeinen Wald, außerdem einen Wald namens (Leiden sowie den Wald rund um den Lichtenstein, zwei zehntfreie Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frikendorff an der Baunach) und deren Nutzrechte, die Zehnten von Herbelsdorf (Herbilsdorff) und Lorre (evtl. Lohr) mit ihren Rechten, und weiteres, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, des Landgerichtszwangs und der Zentobrigkeit, nach Laut eines übergebenen Registers für 3000 Gulden urtätlich an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain), Amtmann zu Bramberg (Bramberg). Die genannten Güter und Rechte sind mit Ausnahme der beiden Zehnten vom verstorbenen Jakob von Lichtenstein an das Hochstift gekommen; Sebastian von Lichtenstein soll all dies mit Ausnahme des Zehnten als ritterliches Mannlehen empfangen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Rat und der Gemeinde Freudenbach (Fraydenbach) im Amt Reichelsburg (ins Ampt Raygelsberg gehorich) den See des Stifts, der eine Fläche von 14 Morgen umfassen dürfte, für 294 Gulden. Die Gemeinde muss einen Lehensträger bestimmen, der das Lehen stellvertretend für die Gemeinde empfängt und die Abgaben von einem Pfund Wachs am 11. November jedes Jahres und einem Fastnachtshuhn abgibt. Beim Wechsel des Lehensträgers ist ein Handlohn von 5 Gulden an die Bischöfliche Kammer zu entrichten.