Bischof Johann von Grumbach genehmigt Konrad Meister, am Bibergawerbach unter der Welthers muln bei Dettelbach (Detelbach) eine Mühle zu bauen, zu der künftig ein Acker zinsfreier Weingarten gehören soll. Der Besitzer soll jährlich vier Malter Getreide und zwei Fastnachtshühner abliefern.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Otto Müller (Muller), am Bruckerbach bei dem Gederleinsbrunnen zwischen Dettelbach (Detelbach) und Brück (Bruck) eine Mühle zu bauen. Dieser soll dafür jährlich sechs Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und einen angemessenen Handlohn abliefern.
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt dem Dettelbacher Bürger Martin Kelheim (Celhaim), eine Mühle am Bruckerbach zu bauen. Dieser soll dafür jährlich einen Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und im Falle des Verkaufs der Mühle den halben Handlohn abliefern.
Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg; unklar, ob der ältere oder jüngere Bruder gemeint ist) verpändet den Einwohnern von Klingen (Clingen) die hart ob Clingenstain für zwölf Malter Korn, acht Malter Haber und acht Fastnachtshühner.
Ein Acker zu Langheim uf der Schut neben der weide gibt Bischof Konrad von Thüngen folgenden Personen in gleichen Teilen auf Widerruf: Hans Heier (Haier), Lorenz Kitner (Kitner), Philipp Engelhart (Engelhart) sowie an die Vormünder der Kinder von Konrad Bopenlauer (Bopenlaur). Die genannten Personen müssen jährlich vier Fastnachtshühner entrichten.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Zustimmung des Domkapitels Hans Lamprecht (Lamprecht), dem Zentgrafen zu Arnstein (Arnstain), eine Behausung in Arnstein, die zuvor Heinrich von Riedern (Riedern) gehört hat und frei von Steuern (aller burgerlicher beschwerung) gewesen ist, für 250 Gulden sowie jährlichen Abgaben von einem Pfund Geld und Hühnern zu Fastnacht und Martini sowie im Falle eines Weiterverkaufs 1/20 des Kaufpreises als Handlohn unter dem Vorbehalt des Rückkaufes.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Badstube in Aub (Aw), die sich im würzburgischen Teil Aubs in der Nähe der Stadtmauer befindet, für 285 Gulden an den Bader Andreas Schamberger (Schamberger). Dieser soll jährlich an Martini zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie den gewöhnlichen Handlohn bezahlen. Von den Abgaben, welche die Bürger leisten, ist er befreit.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung des Domkapitels seinen Anteil am großen und kleinen Zehnten (Wein und Getreide) in Reuchelheim (Reuchelhaim), genannt Bischofszehnt, ein Drittel von Schwemmelsbach (Schwemelsbach) sowie einen Wald namens Streut, welcher von den Herren von Thüngen (Thüngen) an das Hochstift kam, mit Ausnahme der Lehenshoheit und der Zentgerichtsbarkeit des Eichstätter Bischofs Moritz von Hutten und seiner Testamentsvollstrecker, für 2050 Gulden an das Spital in Arnstein (Arnstain). Ein jeder Spitalmeister soll es vom Hochstift empfangen und dafür einen Gulden Handlohn zahlen sowie jährlich drei Fastnachtshühner.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung seines Domkapitels alle Zinsen, Gülte und Lehen auf drei ganzen Hufen und einer Viertelhufen und auf einem Lehen in Karlburg (Carlburg) mit dem dazugehörigen Lehen an Sebastian von Weingart für 350 Gulden. Dieses Lehen bringt ein: von fünf Pfund 16 Pfennig Hufgelds, und von fünf Malter drei Metzen Weizen und von vier Malter 3½ Metzen Korn und von drei Malter 1 ½ Malter Haber sowie 13 Fastnachtshühner und 98 Eier.
Bischof Melchior Zobel zu Giebelstadt verkauft Philipp Büttner (Butner), dem Schultheiß von Dettelbach (Detelbach), für 400 Gulden ein Haus in Dettelbach sowie zehn Pfennig Zins zu Martini (11. November), zwei Fastnachtshühner und zehn Pfennig Zins zu Walpurgis (01. Mai), die vom Kloster Birklingen (Birklingen) herrühren, der Rest aber vom Kloster St. Stephan in Würzburg.