Gottfried von Hohenlohe (von späterer Hand fälschlicherweise in Manfred korrigiert) verkauft seinen Anteil an Gericht, Steuer, Gülten und Zinsen in Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 1000 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach) unter der Bedingung, dass Gottfried und seine Erben die Güter von Hans und seinen Erben künftig als Lehen empfangen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet die von Ulrich von Hanau erworbenen Güter und andere Nutzungsrechte in Schnepfenbach (Schnepfenbach), Brück (Bruck), Mainbernheim (Mainbernhaim), Kitzingen (Kitzingen) und Prosselsheim (Brosselzhaim) für 1800 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach).
Monumenta Boica 39, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1868.
Albrecht von Hohenlohe verschreibt dem Ritter Hans von Dettelbach (Dettelbach) die Gefälle in Brück (
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Ritter Johann von Dettelbach ( hantz von detelbach ritere) 13 Pfund jährlicher Gülte, die Albrechtsbede genannt, und von den 79 Pfund Bede des Stiffts 15 Schilling.
Manche Käufe wurden auch mit einem Kuss besiegelt. Herr Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) verkauft alle seine Rechte zu Brück (detelbach Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 1000 Pfund Heller an Johann von Dettelbach und besiegelt die Eigentumsübergabe mit einem Kuss. Fries kommentiert, dass diese Art der Einsetzung sehr selten gewesen sei.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 2000 Gulden an Heinz Rüd von Collenberg (Colnberg) und dessen Frau Anna (geb. von Thüngen).
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Otto Müller (Muller), am Bruckerbach bei dem Gederleinsbrunnen zwischen Dettelbach (Detelbach) und Brück (Bruck) eine Mühle zu bauen. Dieser soll dafür jährlich sechs Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und einen angemessenen Handlohn abliefern.
Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Die Fischerei, die unter Schloss Hallburg (halberg) liegt, ist zusammen mit dem dazugehörigen Fischbach Eigentum des Klosters Münsterschwarzach (closter Swartzach), kommt aber durch einen Kaufvertrag in den Besitz des Stifts Würzburg. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Gemünden am Main (Gemuenden), Dettelbach (Dettelbach), Enzlar (Enslar), Brück (Bruck), Ziegenbach (Zigenbach) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Graf Wolfgang von Castell verkauft die Mühle in Brück (Bruck) an das Hochstift Würzburg.