Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe), der Sohn von Ludwig von Hohenlohe (obbenants Ludwigs sohn) hat seinen Teil von Kitzingen und von Hoheim ( zu Hohen) mit allen Zu- und Eingehörungen, Zinsen, Beden, Rechten, Nutzungen, Zöllen, Geleitrechten, Renten und Gefällen mit Bewilligung seines Bruders Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfriden von Hohenlohe) an den Ritter Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lenlein Lamprechten von Bmbach riter) und seiner Frau Anna sowie an Herr Andreas Truchsess von Baldersheim (Endres Truchsessen) mit seiner Frau Anna und seinen Erben übergeben. Sie dürfen diesen nutzen und behalten, bis der Kaufbrief darüber ausgestellt ist.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt seinem Neffen Gottfried II. von Hohenlohe-Uffenheim (Gotfriden seines Bruders sune) zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer im Dorf Euerhausen auf Wiederlösung. Laut der Nachtragshand betrifft dies ebenfalls Herchsheim (Hernshaim).
Manche Käufe wurden auch mit einem Kuss besiegelt. Herr Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) verkauft alle seine Rechte zu Brück (detelbach Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 1000 Pfund Heller an Johann von Dettelbach und besiegelt die Eigentumsübergabe mit einem Kuss. Fries kommentiert, dass diese Art der Einsetzung sehr selten gewesen sei.