Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe), der Sohn von Ludwig von Hohenlohe (obbenants Ludwigs sohn) hat seinen Teil von Kitzingen und von Hoheim ( zu Hohen) mit allen Zu- und Eingehörungen, Zinsen, Beden, Rechten, Nutzungen, Zöllen, Geleitrechten, Renten und Gefällen mit Bewilligung seines Bruders Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfriden von Hohenlohe) an den Ritter Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lenlein Lamprechten von Bmbach riter) und seiner Frau Anna sowie an Herr Andreas Truchsess von Baldersheim (Endres Truchsessen) mit seiner Frau Anna und seinen Erben übergeben. Sie dürfen diesen nutzen und behalten, bis der Kaufbrief darüber ausgestellt ist.
Fries merkt an, dass er den Kaufbrief über Teile von Kitzingen (kitzingen) und Hoheim keine Kaufbrief finden kann. Allerdings gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) dem Herren Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lemlein Lamprechten) einen Schuldbrief in Höhe von 2600 Gulden und sagt diesem zu, dass er ihm bis Lichtmesse 1000 Gulden, im Jahr darauf wieder 1000 Gulden und im wieder darauffolgenden Jahr die restlichen 600 Gulden zahlt. Bis diese Raten abgezahlt sind steht Lämplein Lamprecht zu Bimbach die Nutzung von Kitzingen weiterhin zu.
Fries vermutet, dass Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach) eine derartige Schuldverschreibung auch dem Truchsess und Ritter Andreas (Endres Truchsessen) gegeben habe. Allerdings gibt es hierfür kein Verzeichnis. Fries fügt später hinzu, dass es aber eine Urkunde gibt, die bezeugt, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg dem genannten Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lamprechten) für seinen Teil 2600 Gulden sowie dem Truchsessen Andreas 5500 Pfund Haller für seinen Teil an Kitzingen (kitzingen) zahlt.
Von Herr Lämplein Lamprecht (heren Lemlein Lamprechten riter) ist ein besiegelter Brief ohne Datum vorhanden, der beinhaltet, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg AndreasTruchsess (Endresen Truchsessen) für seine Hälfte an Kitzingen 5500 Pfund Haller. Dies sind zu derselben Zeit 660 Gulden, da ein Pfund Haller am rheinischen Gulden und an 12 Rentzer Gold gemessen wird. Dann tritt Herr Lämplein Lamprecht seine Hälfte des Teils, der ihm an Kitzingen verpfändet ist, für 2700 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg ab.
Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.