Fries merkt an, dass er den Kaufbrief über Teile von Kitzingen (kitzingen) und Hoheim keine Kaufbrief finden kann. Allerdings gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) dem Herren Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lemlein Lamprechten) einen Schuldbrief in Höhe von 2600 Gulden und sagt diesem zu, dass er ihm bis Lichtmesse 1000 Gulden, im Jahr darauf wieder 1000 Gulden und im wieder darauffolgenden Jahr die restlichen 600 Gulden zahlt. Bis diese Raten abgezahlt sind steht Lämplein Lamprecht zu Bimbach die Nutzung von Kitzingen weiterhin zu.