Bischof Gerhard von Schwarzburg und Bischof Johann von Egloffstein schulden Dietrich Schott (Dietrich Schot) eine nicht unerhebliche Geldsumme. Um diese Schuld zu begleichen, verspricht ihm Bischof Johann von Egloffstein 736 Gulden und gibt ihm diese in Form einer Verpfändung auf das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg und den Ort Seßlach (Sesslach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg hat Amt und Burg Auersberg (sloß und ambt Aursperg) für 9862 Gulden an die Herren von Buchenau (Buchenau), an die Herren von Romrod (Rumrat) und an die Herren von der Tann verpfändet (Than). Bischof Johann von Brunn löst diese Verpfändung durch eine verbürgte Schuldverschreibung wieder aus.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Dettelbach (Detelbach) sowie Untereisenheim (Untereisenshaim) mit allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten für 5000 Gulden an Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) und dessen Erben.
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Dörfer Krötental (Crotental) und der nicht näher identifizierbare Ort Hauenhart (Hawenhart) für 1000 Pfund Heller an das Kloster Mariaburghausen (Marckburghausen) verpfändet. Die Pfandsumme wird nun um 200 Gulden erhöht.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt Philipp von der Tann (Philip von der Thanne) und bittet um eine Kopie der Briefe, in denen Nüdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain) denen von der Tann vom Stift verschrieben wurden, da er die beiden Dörfer wieder dem Stift zuführen möchte. Zwei Jahre später fordert Bischof Lorenz Philipp von der Tann zu sich und bietet an, ihm den Pfandschilling von 1855 Gulden zu bezahlen. Philipp will aber weder die Hauptsumme annehmen noch das Unterpfand abtreten. Ihm wird dann das Interesse, also von 10 Gulden ein Gulden, nicht ausgezahlt. Philipp fordert das ihm zustehende Interesse von 7000 Gulden beim Bischof ein, erhält es jedoch nicht. Fries bemerkt noch, dass die beiden Hauptverschreibungen unter Bischof Johann von Brunn und Bischof Sigmund von Sachsen nur unter ihren Siegeln und ohne Bewilligung des Domkapitels geschehen ist.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich von Lorenz von Münster (Lorentz von Munster) 1000 Gulden, die mit 50 Gulden jährlich verzinst werden, die er aus den Erträgen Ebenhausens erhält.
Georg von Fronhofen (Georg von Fronhofen) leiht Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wovon er jährliche Zinsen in Höhe von 50 Gulden erhält.
Die Gemeinde von Baldersheim (Baldershaim) einigt sich mit Jörg von Leutzenbronn (Leutzenbron) und seiner Ehefrau Juliane von Rosenberg (Rosenberg) auf eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden mit 100 Gulden als jährlichem Zins.
Zu den 1000 Gulden Schulden, die sein Vorgänger bei Lorenz von Münster (gemelter von Munster) hatte, verschuldet sich Bischof Konrad von Bibra um weitere 6000 Gulden und verschreibt ihm dafür das gesamte Amt Ebenhausen mit dem Schloss und der Stadt dafür. Verzinst werden jährlich 400 Gulden. Die erste Schuldverschreibung ist bereits gelöst.