Die Küchenmeister verpflichten sich dazu, Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) für 4160 Gulden amtlich zu verwalten sowie ihren anderen Schuldbrief herauszugeben, falls Bischof Gerhard von Schwarzburg ihnen eine Verschreibung mit 24 Bürgen zustellt.
Bischof Johann von Egloffstein stellt Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) und seinen Erben eine Verschreibung zu, die beinhaltet, dass Burg, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) bis zur Ableistung der Schuld von 3250 Gulden in Stand zu halten sind.
Bischof Johann von Brunn übergibt Johann von Steinau (Hannsen von Stainau) einen Brief über die Verpfändung von Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale. Dieses Pfand wird später wieder abgelöst.
Bischof Johann von Brunn erstellt mit Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) eine neue Verschreibung. Kaspar IV. und seine Erben dürfen die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat samt Kellerei zu Neustadt (Newenstat) die nächsten elf Jahre innehaben und nutzen. Dafür müssen sie in jedem dieser elf Jahre 1000 Gulden zahlen, das macht eine Summe von 11000 Gulden. 717 Gulden müssen sie an die Herren von der Tann (von der Thann) allgemein zahlen, dem Domherren Heinrich (Hainrichen domheren), den Gebrüdern Friedrich und Sebastian (Fritzen vnd Bastian gebrüderen) und ihren Erben, ferner Georg, Heinrich, und Katharina (Georgen, Hainrichen, Carinsen) und weiteren ihrer Geschwister von der Tann hingegen 4483 Gulden im Einzelnen. Außerdem haben sie 2000 Gulden an Sintram von der Kere (Sintramen von der Kere), 2000 Gulden an Karl von Bibra (Carln von Bibra) sowie 550 Gulden an Vollbrecht von Münster (volprechten von Munster) zu zahlen.
Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstain) leiht Bischof Johann von Brunn 4000 Gulden über vier Jahre. Die nächsten vier Jahre verschreibt er ihm jährlich 400 Gulden zu Zins. Sofern er die 4000 Gulden samt Zinsen in den kommenden vier Jahren nicht zurückzahlt, fällt die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) samt ihrer Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungrechten an Simon von Waldenstein.
Heinrich von Merlau (Hainrichen von Merlaw) schuldet Bischof Johann von Brunn die von ihm geliehenen 2000 Gulden sowie weitere 100 Gulden für Pferdeschäden, die zu 10 Gulden jährlich verzinst werden. Die Gesammtsumme ist innerhalb von vier Jahren zu erstatten. Er verpfändet Mellrichstadt (Melrichstat) durch Bürgschaft.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) Burg, Stadt und Amt zu Mellrichstadt (Melrichstat) samt der Bede, der Kellerei, dem Fronhof und dem Dorf Stockheim (Stockhaim) für 8700 Gulden, behält aber dem Stift die Widerlösug, Öffnung und Landsteuer vor.
Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) leiht sich von Karl Zoller aus Ipthausen (Carln Zolleren zu Ipthausen) 180 Gulden und gibt ihm eine verbürgte Verschreibung. Diese besagt, dass er ihm das Geld am nächsten Tag Cathedra Petri, also dem 22. Februar zurückzahlt.
Hans Truchseß von Münnerstadt (Hannsen Truchsen zu Münrichstat) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 50 Gulden als Zins auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) für eine Gesamtsumme von 1000 Gulden. Diese kommen durch einen Vertrag an Domherren Konrad (heren Conraten domheren). Dasselbe vollzieht Bischof Lorenz von Bibra mit den Brüdern Lamprecht, Martin und Georg von Bibra (Lamprecht Mertin vnd Georgen von Bibra).