Die Einträge zu Markt Bibart (Bibert oder Bibart, von alter her Bibriet genant ) sind in der Hohen Registratur unter dem Stichwort Neuburg verzeichnet.
Die Küchenmeister verpflichten sich dazu, Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) für 4160 Gulden amtlich zu verwalten sowie ihren anderen Schuldbrief herauszugeben, falls Bischof Gerhard von Schwarzburg ihnen eine Verschreibung mit 24 Bürgen zustellt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Küchenmeister Leopold von Nortenberg (Leupolden) und seinem Bruder Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) mit allem Zugehörigen für 5046 Gulden zur amtlichen Verwaltung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Küchenmeister Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt), mit der Bedinung, dass das Hochstift Würzburg diese von seinen Erben für 4000 Gulden ablösen kann. Sollten er und seine Frau Brigitte (Brigiten) jedoch keine Erben hinterlassen, so kann das Hochstift den Pfand für 2300 Gulden ohne Wiederspruch und Behinderung ablösen.
Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) kommen an Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden von Schwartzenbergs). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese von ihm ab und verpfändet sie an Kundigunde (Kunigunden von Schwartzenberg gebornen), der Gräfin von Nellenburg (Nellenburg), für 1400 Gulden. Sie muss dem Hochstift Würzburg jedoch jährlich 230 Gulden vom Gefälle des Amts bezahlen. Kunigunde übergibt darüber ein Revers und ein Heißbrief wird an ihre Amtsverwandten überstellt.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) von der Gräfin Kunigunde von Nellenburg (Kunigunden Gräuin zu Nellenburg) ab. Er verpfändet diese zu den selben Bedingungen, die die Gräfin hatte, an Johann von Seckendorff (Hannsen von Seckendorf).
Hans Degen (Degen) aus Gerolzhofen (Geroltzhoven) und seine Frau Appolonia verzichten auf das Erbe ihres Stief/ Vaters Jörg Stier (Stier), dessen Güter zum Amt und zur Kellerei Marktbibart-Neuenburg (Marktbibart) gehören. Bischof Konrad von Thüngen lässt sich diesen Verzicht quitieren.